Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zum Mutterschaftsgeld:
Um mehr Elterngeld zu erhalten haben ich und meine Frau die Steuerklasse gewechselt (im November 2020 von vier auf drei (Frau) und von vier auf fünf (Mann)). Leider hat diese Optimierung für das Elterngeld wegen weniger Tage nicht geklappt....
Wir dachten aber, dass wir zumindest ein höheres Mutterschaftsgeld wegen dem Steuerklassenwechsel erhalten (hier sind ja die letzten drei Netto-Monatsgehälter vor dem Mutterschutz ausschlaggebend). In unserem Beispiel war das der Januar, Februar und März 2021. Im April hat der Mutterschutz begonnen. Dieser Monat ist ja für die Berechnung nicht mehr relevant. Deswegen haben wir im April 2021 wiederum die Steuerklasse gewechselt (von 3 auf 5 (Frau) und von 5 auf 3 (Mann)).
Der Arbeitgeber sagt nun folgendes:
blablabla.... Hierzu weisen wir darauf hin, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Freibeträge) bei Berechnung des Durchschnittsentgelts unberücksichtigt bleiben, wenn Sie nur deshalb veranlasst wurden, um über einen höheren Nettoverdienst im Berechnungszeitraum einen höheren Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu erreichen.....
Hat jmd. von euch hiermit Erfahrung? Das würde ja auch das Thema Elterngeld betreffen.
Fraglich ist auch, wieso uns der Steuerklassewechsel als Optimierung für mehr Mutterschaftsgeld unterstellt wird. Könnte ja auch sein, dass wir andere Gründe für den Wechsel haben. Woher wollen die das wissen?
Wir würdet Ihr damit umgehen. Gibt es evtl. ein Urteil, welches das widerlegt?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
Beste Grüße