Kündigung / Verständnisfrage

  • Ich habe einen Vertrag mit Vetragsbeginn 01.10. In den allgemeinen Bedingungen steht:

    "Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Schluß der laufenden Versıcherungsperiode, frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres, schriftlich kündigen." Der Vertrag wurde am 28.04.2021 per Fax wie folgt gekündigt:

    "Hiermit kündige ich meinen oben genannten Versicherungsvertrag zum 30.04.2021 bzw. fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt." Laut vorheriger tel. Auskunft, wurde mir gesagt, das der Depotwert ohne Abzüge ausbezahlt wird. Am 03.05.2021 wurde nochmals der Beitrag abgebucht. Der Depotwert betrug am 01.05.2021 13.486,48 EUR. Heute kam die Bestätigung mit folgendem Inhalt:

    " ... wird die Kündigung laut den Bedingungen zum 01.05.2021 wirksam. Rückkaufswert 13.405,50 EUR"

    Nun meine Fragen:

    1. Laut Versicherungsbedingungen steht "zum Schluß der laufenden Versıcherungsperiode". Ist das nicht dann der 30.04. und der 01.05. von denen ist falsch?

    2. Der Beitrag wird immer am 01. abgebucht. Wenn die Kündigung jedoch zum 30.04. erfolgt ist, ist die Abbuchung vom 03.05. nicht korrekt. Oder?

  • Ich habe in einem anderen Forum eine Antwort auf meine Fragen bekommen. Diese möchte ich hier natürlich teilen.

    zu 1: Wenn die Kündigung "zum 1.5." wirksam wird, ist der gekündigte Vertrag bis zum 30.4. wirksam. Zum 1.5., oder auch am 1.5., wird dann die Kündigung wirksam.

    zu 2: Die Abbuchung vom 03.05.2021 hätte somit nicht mehr erfolgen dürfen.

    Ich werde nun ein Rückbuchung des Beitrags vom 03.05.2021 veranlassen.