Was passiert beim Wechsel der Versicherung mit einer Sondereinstufung?

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine KFZ-Versicherung bei der DEVK. Als ich das Auto übernommen habe, habe ich die Schadensfreiheitsklasse meiner Mutter angerechnet bekommen. Deswegen bin ich in Schadenfreiheitsklasse 4 eingestuft worden mit einem Beitragssatz von 48%. In den Versicherungsunterlagen stehen außerdem die Hinweise "keine anrechenbare Vorversicherung vorhanden" und "Die SF-Klasse resultiert aus einer Sondereinstufung und gilt nur für die Zeit bei der DEVK".


    Ich hatte damals bei einer anderen Versicherung angefragt, ob sie mir ein ähnliches Angebot machen würden, was aber verneint wurde: Die Einstufung wäre nur wegen des Sondertarifs möglich. Diese konkrete Versicherung (bei der die Voraussetzungen für eine solche Einordnung nicht vorliegen) würde das nicht machen. Bei einem Wechsel der Versicherung würde nicht die in den Vertragsunterlagen genannte Schadenfreiheitsklasse berücksichtigt, sondern nur die "selbst erfahrene" Schadenfreiheitsklasse - zumindest bei der Versicherung, die ich damals gefragt hatte.


    Kann mir jemand sagen, wie das bei einem Wechsel in der Praxis abläuft? Ist es so, dass die DEVK im Laufe der Zeit, trotz steigender Schadenfreiheitsklasse, nicht in dem Maße billiger wird wie andere Versicherungen es würden, so dass ich den Preisvorteil durch die Sondereinstufung defacto langsam verliere? Machen die Versicherer also nach ein paar Jahren vom Eurobetrag her vergleichbare Angebote? Oder bin ich wegen der Sondereinstufung bei der DEVK sozusagen "gefangen"?

  • Das kann keiner Pauschal beantworten weil gerade der KFZ-Tarif-Markt so individuell von den persönlichen Rahmenbedingungen abhängt wie sonst kaum eine andere Versicherung auf dem Markt. Da spielen bei der KFZ-Versicherungen so viele Faktoren hinein, was man ja anhand er eingaben bei einem Vergleich schon erkennen kann.


    Ich würde einfach jedes Jahr selbst neu vergleichen.

    Einmal unter den aktuellen Bedingungen wie sie aktuell herrschen, also SF mit Sondereinstufung bzw. den aktuellen Beitrag der DEVK als Basis nehmen.


    Dazu den gegenvergleich wie "teuer" es auf dem freien Markt ist wenn man die Sondereinstufung durch einen Wechsel verliert. Dazu im Vergleichsrechner einfach die SF angeben die man "mitnehmen" kann. Sollte man die nicht wissen, einfach bei der DEVK nachfragen. Die sollten dir das mitteilen können welche SF du selbst "erfahren" hast über die Jahre und von der DEVK beim übertrag bestätigt wird.


    Diese beiden Vergleiche jedes Jahr gegeneinander stellen und gucken was dabei heraus kommt.


    Und ich persönlich würde mich, sobald der unterschied nicht mehr oder kaum noch vorhanden ist, von der Sondereinstufung trennen.

    Sollte bis dahin die DEVK günstiger sein kann dir ja nichts passieren. Fährt man wieter Unfallfrei steigt die SF weiter, egal ob bei der DEVK oder woanders. Wechseln kann man später immer noch.

  • Ähnliche Geschichte:

    Ich habe das Auto und den Versicherungsverlauf (beste Schadensfreiheitsklasse wo gibt) von meinem Opa geerbt. Im HUK Büro hat man dann nur die Jahre angerechnet die ich selbst auch schon Auto fahre, logisch soweit, war auch immer noch bei ~ 30%. 8 Wochen später kann ein Brief aus der HUK-Zentrale: Mein Opa hatte im letzten Jahrtausend mal einen Parkplatzrempler (verursacht) den er über die Versicherung abgerechnet hatte. Als (Ur-)Altkunde gab es da einen Freischuss im Tarif, er wurde nicht zurückgestuft, weil er die höchste Rabattstuffe schon für viele Jahre hatte. Ich jetzt aber wäre in einem Tarif in dem man diesen "Quasi-Freischuss" nicht anrechnen könnte, man stuft mich nachträglich mit einem Unfall ein!!!

    Also:

    Schadensfreiheitsklasse Opa minus "Fahrerfahrung" minus 1 Unfall (den ich nicht begangen habe) = sinnlose Einstufung als Quasi Fahranfänger (nach 30 Jahren Führerschein!). Man hat mit aus Kulanz die Mehrkosten für da erste Jahr erlassen. Im nächsten jahr habe ich mir einen unfallfreien Vertrag "vererben lassen", auch bei der HUK, da lief es dann rund....


    Fazit: mein Opa hatte wohl aufgrund seine vielen unfallfreien Jahre einen Rabattretter den (bzw seine Folgen) ich nicht mitvererbt bekommen konnte, Leider konnte man mir das im Computerzeitalter nicht in Echtzeit beim Termin vor Ort mitteilen.

    Nicht verwechseln darf man das mit dem Rabattschutz, denn man oft ab SF-Klasse 4 durch Aufpreis dazubuchen kann.

    Siehe auch: https://www.verivox.de/kfz-ver…tretter-und-rabattschutz/


    Also vor der Vertragsübernahme alten und neuen Anbieter fragen: wieviele Jahre man ohne Rabattabzug übernehmen kann oder ob man den Rabatt ohne Verluste mitnehmen (und auch mitbringen) kann. Spart viel Frust hinterher!


    Es scheint kein einheitliches System bei den Anbietern zu geben. Einen Vertrag zu übernehmen, bei dem ein oder mehrere Unfälle durch Rabattrettung oder Rabattschutz reguliert wurden, schein keine gute idee zu sein, weil dadurch alte "Leichen aus dem Keller zu Tage gefördert werden"......


    Bezugnehmend auf die Ausgangsfrage: es scheint immer mehr "Sondereinstufungen" der einzelnen Anbieter zu geben, deren (positive) Auswirkungen man nicht zum neuen Anbieter mitnehmen kann!

  • ... oder um es auf den Punkt zu bringen:


    Die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse nimmt man beim Versichererwechsel mit. Das ist branchenweit einheitlich.


    Alles andere ist individuell geregelt und muss beim Versichererwechsel dementsprechend mit der neuen Versicherung neu ausgehandelt werden. Nicht einmal die Prozente für die einzelnen SF-Klassen sind einheitlich.

  • Interessant.
    Mir waren die beiden Einzelsachverhalte bekannt:

    1. Man kann nur so viele Jahre übernehmen, wie man selbst hätte erfahren KÖNNEN (also wie man Führerschein hat, ob man ein Auto hatte oder gefahren ist, ist irrelevant)

    2. Rabattschutz/retter gilt nur für den konkreten Vertrag und kann nicht mitgenommen werden zu einem anderen Anbieter (daher sehe ich die Option auch eher als Kundenbindungsinstrument denn als vorteilhaft für mich)


    Aber wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe, bekommst Du mit z.B. 10 Jahren Führerscheinbesitz keinen SF10 wenn Der übernommene Vertrag mit SF20 einen Schaden hatte, auch wenn der 11 Jahre zurückliegt?! Ich hätte gedacht, dass der "reale SF" (ohne Retter) betrachtet wird und dann gekappt wird auf Deine 10 Jahre.

    Wenn erst gekappt wird auf 10 und DARAUF dein ein lange zurückliegender Schaden gerechnet wird (-> SF5) ist das natürlich unschön...

  • Die Dauer des Bestehens der Fahrerlaubnis ist kein Problem des Versichererwechsels, sondern der Übernahme der Schadenfreiheit aus einem anderen Vertrag. Man kann die schadenfreien Zeiten übertragen bekommen, die quasi auf fremde Rechnung absolviert wurden. Und dafür ist halt erforderlich, dass überhaupt eine Fahrerlaubnis vorhanden war. Wenn jemand mit 18 den Führerschein macht und dann mit Opas Auto 10 Jahre schadenfrei gefahren ist, dann können diese 10 Jahre Schadenfreiheit übertragen werden. Es kann aber nicht einfach pauschal Opas Schadenfreiheitsklasse übertragen werden. Bei den selbst "erfahrenen" 10 Jahren bleibt es auch dann, wenn Opa vorher schon weitere 50 Jahre schadenfrei unterwegs war.

  • ... oder um es auf den Punkt zu bringen:


    Die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse nimmt man beim Versichererwechsel mit. Das ist branchenweit einheitlich.


    ....

    Hier geht es ja primär um den "Versichertenwechsel" (Abzug der nicht selbst "erfahrenen" Jahre u.ä.) plus den Rabattabzug nach lang zurückliegenden Schadensfällen, die durch Rabatte in der Vergangenheit "verdeckt" wurden.

    Auch wenn man die SF-Klasse grundsätzlich mitnimmt, kann es dennoch nachträgliche Abzüge davon geben, die man bei Mitnahme oder Übernahme aus verschiedenen Gründen nicht "auf dem Schirm" hat/haben kann.

  • ........Es kann aber nicht einfach pauschal Opas Schadenfreiheitsklasse übertragen werden. Bei den selbst "erfahrenen" 10 Jahren bleibt es auch dann, wenn Opa vorher schon weitere 50 Jahre schadenfrei unterwegs war.

    ....wenn von Opas KFZ-Kariere nur 10 Jahre bleiben und ein "historischer Parkrempler" dazu kommt, der unter Rabttschutz reguliert wurde, weil Opa schon jahrelang in der höchsten Rabattstufe war und durch den Rabattschutz auch verbleiben konnte (Früher war die Rabatttreppe schneller zu Ende, dafür gab es dann Rabattschutz. Das war früher oft so!), dann bleiben von den 10 Jahren nichts mehr übrig, wenn man zwar den Vertrag, aber nur mit "rausgrechnetem" Rabattschutz übernehmen kann. Leider merkte die HUK das auch erst nach dem "Gang in den Archiv-Keller", weit nach Vertragsabschluss....

  • Ich halte die Berechnung der Versicherung für falsch.

    Angenommen Opa war in SF25 wegen Altvertrag, seine "echte" Einstufung wäre unfallbedingt aber SF15. Bei einem Wechsel zu einer fremden Versicherung hätte er auch nur SF15 mitgenommen. Von diesen SF15 kannst Du nur SF10 übernehmen aufgrund Deiner Führerscheindauer.

  • Ich halte die Berechnung der Versicherung für falsch.

    ......

    Der geschilderte Fall ist mehr als 10 Jahre her. Die konkreten "Prozente" bzw SF-Stufen usw. habe ich nicht mehr vorliegen. Die Rückstufungstabelle des Altvertrages lag mir gar nicht vor, ich konnte in dem Telefongespräch mit der HUK nach der zweiten Rückstufung nach einigen Wochen daher nur sehr eingeschränkt argumentieren. Mir kam die Berechnung auch falsch vor aber ich kannte die internen "Spielregeln" (die sie ja selber bestimmen können) nicht.


    Fazit: Die Versicherung macht ein Angebot. Ich nehme es an. Sie Korrrigieren/verschlechtern dann den Vertrag danach aufgrund mir nicht nachvollziebaren Sachverhalten (die wohl auch nicht justiziabel sind), schicken mir dann aber einen Scheck über die Mehrkosten, so dass ich im ersten Jahr nicht schlechter gestellt bin. Im nächsten Jahr habe ich einen anderen Vertrag abgeschlossen (ironischerweise auch eine Übernahme eines HUK-Vertrages).


    Damit sollten wir es belassen, eigentlich wollte ich dem Threadersteller durch mein Beispiel nur bestätigen, dass es keine pauschalen Vertragsübernahmen gibt, speziell wenn die Fahrerkarriere (des Übergebers) aufgrund von Rabattschutz (oder des "historischen" Rabattretters) "verdeckte" Schadensfälle aufweist.......