Hallo zusammen,
ich habe eine KFZ-Versicherung bei der DEVK. Als ich das Auto übernommen habe, habe ich die Schadensfreiheitsklasse meiner Mutter angerechnet bekommen. Deswegen bin ich in Schadenfreiheitsklasse 4 eingestuft worden mit einem Beitragssatz von 48%. In den Versicherungsunterlagen stehen außerdem die Hinweise "keine anrechenbare Vorversicherung vorhanden" und "Die SF-Klasse resultiert aus einer Sondereinstufung und gilt nur für die Zeit bei der DEVK".
Ich hatte damals bei einer anderen Versicherung angefragt, ob sie mir ein ähnliches Angebot machen würden, was aber verneint wurde: Die Einstufung wäre nur wegen des Sondertarifs möglich. Diese konkrete Versicherung (bei der die Voraussetzungen für eine solche Einordnung nicht vorliegen) würde das nicht machen. Bei einem Wechsel der Versicherung würde nicht die in den Vertragsunterlagen genannte Schadenfreiheitsklasse berücksichtigt, sondern nur die "selbst erfahrene" Schadenfreiheitsklasse - zumindest bei der Versicherung, die ich damals gefragt hatte.
Kann mir jemand sagen, wie das bei einem Wechsel in der Praxis abläuft? Ist es so, dass die DEVK im Laufe der Zeit, trotz steigender Schadenfreiheitsklasse, nicht in dem Maße billiger wird wie andere Versicherungen es würden, so dass ich den Preisvorteil durch die Sondereinstufung defacto langsam verliere? Machen die Versicherer also nach ein paar Jahren vom Eurobetrag her vergleichbare Angebote? Oder bin ich wegen der Sondereinstufung bei der DEVK sozusagen "gefangen"?