Steuerklasse nach Hochzeit & Elterngeld

  • Hallo zusammen,
    wir haben kürzlich geheiratet und erwarten Ende Juni unser erstes Kind. Daraus ergeben sich für mich ein paar Fragen, wo ich mir nicht so ganz sicher bin. Vielleicht kann hier jemand helfen :)

    Steuerklasse: Wir wurden automatisch in 4-4 eingeteilt. Bringt ein Wechsel in 3-5 bzw. 5-3 wirklich etwas, oder ist das mehr ein Liquiditätsvorteil und nach der Einkommenssteuererklärung hat man exakt gleich viel Netto erhalten? (Bezüglich Elterngeld ist mir der Vorteil bekannt, hierzu haben wir leider zu spät geheiratet…)

    Während Elterngeldbezug: Bei uns wird „klassisch“ die Mutter 12 Monate Basiselterngeld erhalten, der Vater 2 Monate. Macht es hier Sinn die Steuerklassen anzupassen auf 5-3 oder wäre das auch in diesem Falle „nur“ ein Liquiditätsvorteil, wie oben beschrieben?

    Bonuszahlungen vom AG während Elterngeldbezug: Wenn die Mutter während den 12 Monaten Basiselterngeld-Bezug noch Bonuszahlungen vom AG erhält (bspw. Weihnachtsgeld oder eine Prämie). Wirkt sich das negativ, sprich mit Abzügen, auf das Elterngeld aus oder läuft das unabhängig davon als Sonderzahlung?

    Danke!

  • Hallo Thom ,


    am Ende des Jahres ist es egal, ob ihr 4-4 oder eine der 3-5-Kombinationen habt. Mal hat man mehr Geld im laufenden Monat, mal gibt es eine höhere Rückerstattung am Jahresende.
    Die 3-5-Kombinationen sind normalerweise nur dann sinnvoll, wenn einer der beiden deutlich mehr Geld verdient (brutto), als der andere.

    Zum Elterngeld habe ich nicht mehr genau im Kopf, wie lange der Zeitraum ist, über den das Gehalt berücksichtigt wird. 12 Monate eventuell? Es wird häufig empfohlen, die Steuerklasse des Hauptelterngeldbeziehers (meist die Frau) auf 3 oder 4 zu ändern, um möglichst viel Elterngeld zu bekommen. Die Kehrseite ist halt, dass der Partner v.a. wenn er in Steuerklasse 5 ist, deutlich höhere Abzüge hat und im laufenden Jahr "Geld fehlt". Wenn man das aus Ersparnissen puffern kann, wäre dieses Problem gelöst.

    Du kannst ja mal in einen Brutto-Netto-Rechner eingeben, wie sich euer netto bei unterschiedlichen Steuerklassen verändert und bewerten, ob ihr mit dem geänderten/verringerten netto zurecht kommen würdet.

  • Hallo andiii_98,


    danke für deine Antwort.


    Bezüglich Berechnungsgrundlage fürs Elterngeld werden die 12 Monate vor Beginn Mutterschutz (bei der Mutter) bzw. die 12 Monate vor Geburt (beim Vater) hergenommen. Hierbei zählt die Steuerklasse, in der man die meiste Zeit war, also mind. 7 Monate innerhalb diesem Zeitraum. Dies war mir bereits bewusst, nur der Vollständigkeit hier nochmals niedergeschrieben, falls jemand mitliest. Kommt bei uns aufgrund der kurzfristigen Eheschließung nicht in Frage.


    Mir ging es viel mehr um die Zeit während dem Bezug des Elterngeldes. Macht es hier Sinn, dass der Hauptelterngeldbezieher in 5 wechselt, da das Elterngeld eh nicht versteuert werden muss? Während der andere Teil, der arbeitet, in 3 wechselt um möglichst wenig Abzüge zu haben? Oder hat man damit nur jeden Monat mehr Geld (Liquiditätsvorteil) und nach der Steuererklärung hat man im Prinzip netto genau gleich viel bekommen?

  • Mir ging es viel mehr um die Zeit während dem Bezug des Elterngeldes. Macht es hier Sinn, dass der Hauptelterngeldbezieher in 5 wechselt, da das Elterngeld eh nicht versteuert werden muss? Während der andere Teil, der arbeitet, in 3 wechselt um möglichst wenig Abzüge zu haben? Oder hat man damit nur jeden Monat mehr Geld (Liquiditätsvorteil) und nach der Steuererklärung hat man im Prinzip netto genau gleich viel bekommen?

    Du hast einen Liquiditätsvorteil, aber nicht unterm Strich mehr Geld. Mit dem Steuerbescheid gleichen sich Abweichungen aus.


    Elterngeld ist steuerschädlich. Du zahlst zwar keine Steuern darauf, aber es hebt deine Steuerbasis. Sagen wir du verdienst 30.000 und zahlst 30% Steuern. Deine Frau bekommt 10.000 Elterngeld. Dann wird der Steuersatz von 30.000 + 10.000 gewählt, sagen wir 35%, und auf dein Gehalt angewendet. Du verdienst also immer noch 30.000 zahlst aber jetzt 35% Steuern darauf.


    Wenn du nun während des Elterngeldbezugs deiner Frau in StKl 3 wechselst, ist die Wahrscheinlichkeit einer Nachzahlung recht hoch. Ich würde davon abraten.

  • Hallo Thom,


    es stimmt, dass das Elterngeld nicht besteuert wird. Allerdings unterliegt es dem Progressionsvorbehalt. D.h. wenn neben dem Elterngeld steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden, wird das Elterngeld als Teil der gesamten Einkünfte angerechnet und der Steuersatz ermittelt. Dieser Steuersatz wird dann auf die steuerpflichten Einkünfte erhoben.


    Ich habe eine Beispielrechnung gefunden:
    https://www.ihre-vorsorge.de/m…rngeld-und-co.html#c21251


    Stark vereinfachte Beispielrechnung:
    4000 € brutto sind in Steuerklasse 4 ca. 2500 € netto

    Bei 3/5 wären es 2800/2050 €.

    Das Elterngeld wäre etwa bei 1750 / 1600 / 1300 € (Steuerklasse 3/4/5).


    Über das komplette Jahr gesehen wäre es 1 Berufstätiger (du) mit 4000 € monatlich. Dazu das Elterngeld.

    Das Netto für dieses Jahr (nach der Steuererklärung) wäre zwischen 59000 (Elterngeld 1750) und 54000 (Elterngeld 1300)

    (Das ist ganz einfach gerechnet, unter der Annahme, dass die Elternzeit vom 1.1. bis 31.12. geht und du pro Monat 4000 € verdienst, während deine Frau nur Elterngeld in der o.g. Höhe bezieht. Im echten Leben fallen noch irgendwo deine 2 Elternzeit-Monate rein und deine Frau wird im Kalenderjahr auch noch arbeiten.)

  • Ergänzung:


    In den meisten Fällen, wenn man sonst nicht viel abzusetzen hat, wird im Elterngeld-Jahr eine Nachzahlung fällig. Wenn du noch über Stkl. 3 im laufenden Monat "zu wenig" Steuern zahlst, werden sie dir über die Steuererklärung nachberechnet.


    Bei diesen ganzen Steuerklassen-Optionen ist IMO entscheidend, dass am Ende (nach der Steuererklärung) immer dasselbe Ergebnis steht.

    Und im Beispiel Elterngeld ist die Frage, ob ihr 1750 oder 1300 € Elterngeld bekommt.


    (Mit Stkl. 3/5 oder Bezug von Elterngeld müsst ihr übrigens eine Steuererklärung abgeben.)