Bausparvertrag nach 4 Wochen stilllegen bzw. kündigen um Abschlussgebühr zu sparen

  • Hallo zusammen,

    meine Eltern haben vor 4 Wochen einen Bausparvertrag über 40.000 € für mittelfristige höhere Ausgaben abgeschlossen. Als ich gestern davon erfahren habe, habe ich sie auf die 400€ Abschlussgebühr und die niedrige Verzinsung hingewiesen. Das Geld wäre vermutlich sinnvoller auf einem Tagesgeldkonto geparkt, da es schneller verfügbar ist. Leider ist die Widerrufsfrist nun bereits verstrichen.

    Nun zu meiner Frage:
    Wenn wir den Vertrag nun kündigen oder weiterlaufen lassen ohne ihn zu besparen, können wir so die Abschlussgebühr i.H.v. 400 € umgehen? Darf die Volksbank die Begleichung dieser Abschlussgebühr verlangen innerhalb von X Jahren? Oder können sie diesen Vertrag ihrerseits nur mit Verlust kündigen?

    Viele Grüße und Danke für Eure Antworten:thumbup:
    Kretsche

  • Hallo Tom,
    es handelt sich um einen Neuabschluss. Per Lastschriftverfahren wird nun ab Mai (genaues Datum weiß ich gerade nicht) Geld in den Bausparvertrag fließen.

  • Ist das ein neuabschluß oder eine Erhöhung vo schon Guthaben beinhaltet ist?

    Wurde schon Geld gezahlt?

    Per Überweisung oder Lastschrift?

    Gäbe es tatsächlich einen Weg um die 400 Euro herum?


    Hallo zusammen,

    meine Eltern haben vor 4 Wochen einen Bausparvertrag über 40.000 € für mittelfristige höhere Ausgaben abgeschlossen. Als ich gestern davon erfahren habe, habe ich sie auf die 400€ Abschlussgebühr und die niedrige Verzinsung hingewiesen. Das Geld wäre vermutlich sinnvoller auf einem Tagesgeldkonto geparkt, da es schneller verfügbar ist. Leider ist die Widerrufsfrist nun bereits verstrichen.

    Ein Bausparvertrag als "Parkplatz" für Geld?

    Wie kam es zu dieser Idee? Ein beraterseitiger Vorschlag?

  • Referat Janders
    So wie ich meine Mutter verstanden habe, kam die Grundidee von meinem Vater. Das Argument, sich damit niedrige Zinsen auf ein potentielles Darlehen zu sichern, schien ihm wohl attraktiv. Ich habe ihn gestern darauf hingewiesen, dass das Darlehen jedoch für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden müsse. Er hingegen dachte eher an ein Auto :(...

    tom70794
    Danke für den Tipp. Schwäbisch Hall kann diese Gebühr also lediglich fordern (Verträge einhalten und so), aber nicht einklagen o.ä.?

  • So wie ich meine Mutter verstanden habe, kam die Grundidee von meinem Vater. Das Argument, sich damit niedrige Zinsen auf ein potentielles Darlehen zu sichern, schien ihm wohl attraktiv. Ich habe ihn gestern darauf hingewiesen, dass das Darlehen jedoch für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden müsse. Er hingegen dachte eher an ein Auto :(...

    Hm, der Plan konnte so nicht funktionieren. :(

    Klang aber nach einem Floh, der einem sonst von der Verkäuferseite ins Ohr gesetzt wird.

  • Hm, der Plan konnte so nicht funktionieren. :(

    Klang aber nach einem Floh, der einem sonst von der Verkäuferseite ins Ohr gesetzt wird

    Einige meiner Bekannten verwenden das Bauspardarlehen gerne für alles jenseits vom Bauzweck.

    Berater bescheinigen das auch gerne auf dem Formular, da kaum Kontrollen vom Finanzamt erfolgen.

  • OK, der Bankmitarbeiter hat jetzt nochmal bestätigt, dass das Bauspardarlehen auch abseits von Bauzwecken verwendet werden könne (auch wenn die ABB etwas anderes sagen).

    Ich finde die Abschlussgebühren zwar immer noch zu hoch und den BSV grundsätzlich ungeeignet zum Ansparen. Den BSV direkt zu kündigen und so die Abschlussgebühren zu sparen wie tom70794 es vorschlug, ist meinen Eltern aber zu risky. Konnte im Web auch nichts weiteres dazu finden, ob die Bank die Abschlussgebühr nicht doch einfordern könnte.

    Also heißt es wohl Lehrgeld zahlen...

  • OK, der Bankmitarbeiter hat jetzt nochmal bestätigt, dass das Bauspardarlehen auch abseits von Bauzwecken verwendet werden könne (auch wenn die ABB etwas anderes sagen).

    Hat er es schriftlich gegeben? Sicher nicht.
    Beweiswert. Null.

    Das hat er gesagt um seine Provision nicht zu gefährden.