Kinderwunsch von der Steuer absetzbar und bei wem?

  • Hallo Community,


    ein Blick in Google besagt, dass Kosten für eine Kinderwunschbehandlung als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind.


    Wenn es am Mann liegt, erfolgt ja dennoch die Behandlung der Frau.


    Doch wer setzt die Kosten in seiner / ihrer Steuererklärung an, wenn das Paar unverheiratet ist (und man wegen der Wohnsituation bislang nicht zusammengezogen ist)?


    Sollten dann alle Kosten von einer Person bezahlt werden oder kann man die Kosten teilen, was ja aber "schlecht" im Hinblick auf die außergewöhnliche Belastung wäre, oder?



    Wäre es denkbar, dass erst Person A die Kosten ansetzt und bei Ablehnung dann erst Person B seine Steuererklärung macht und die Kosten ansetzt? Eher eine fiktive Idee.


    Freue mich auf eine spannende Diskussion :)

  • Hallo, hoffentlich demnächst Wissende(r) ;-),


    IMO kann nur derjenige absetzen, dessen Namen auf der Rechnung steht. Sprich - die Kosten bei der Frau (Medikamente, OP...) laufen auf die Frau.

    Übrigens - es könnte lohnenswert sein, sich umzuschauen, welche Leistungen die Krankenversicherungen diesbezüglich bieten. Mein zweiter Sohn ist fast komplett durch die KV "finanziert", weil es damals eine GKV gab, die alle Kosten übernommen hat und wir gewechselt sind.

  • Danke. Kann ich beim Finanzamt fragen bzw. wo bekomme ich eine offizielle Antwort?


    Ich hatte es mal versucht bei einer anderen Fragen und ich wurde an die Steuerberatung verwiesen :-/

  • Das Finanzamt wird keine verbindliche Auskunft erteilen. Das ist - bis auf die Ausnahme der kostenpflichtigen verbindlichen Auskunft - nämlich nicht die Aufgabe der Finanzverwaltung.

    Aussergewöhnliche Belastungen kann nur der geltendmachen, der die Belastung auch endgültig getragen hat.

    Die weiteren Voraussetzungen - auch die Zurechnung der Kosten - sind individuell vom Einzelfall abhängig. Die steuerliche Anerkennung von "Kinderwunsch-Aufwendungen" sind regelmäßig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen (bishin zum BFH).