Hallo Community,
ein Blick in Google besagt, dass Kosten für eine Kinderwunschbehandlung als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind.
Wenn es am Mann liegt, erfolgt ja dennoch die Behandlung der Frau.
Doch wer setzt die Kosten in seiner / ihrer Steuererklärung an, wenn das Paar unverheiratet ist (und man wegen der Wohnsituation bislang nicht zusammengezogen ist)?
Sollten dann alle Kosten von einer Person bezahlt werden oder kann man die Kosten teilen, was ja aber "schlecht" im Hinblick auf die außergewöhnliche Belastung wäre, oder?
Wäre es denkbar, dass erst Person A die Kosten ansetzt und bei Ablehnung dann erst Person B seine Steuererklärung macht und die Kosten ansetzt? Eher eine fiktive Idee.
Freue mich auf eine spannende Diskussion