Heirat

  • Guten Tag,ich lebe seit mehr als 14 Jahren in einer Lebenspartnerschaft.Nun möchten wir heiraten,allerdings möchte ich im Falle meines Todes keine Verbindlichkeiten hinterlassen.Wie kann ich mit Hilfe eines Anwaltes dies rechtlich verhindern bzw wie ist hier die Rechtslage?

    Ich bin seit mehr als 10Jahren im Frührentenmodus,meine Partnerin ist noch berufstätig.

    Vielen Dank vorab für eine umgehende Antwort.

    HZK

  • Hallo.


    Es gibt ja nicht nur den gesetzlichen Ehevertrag sondern auch die Möglichkeit Gütertrennung zu vereinbaren. Ob das in allen zu bedenkenden Fällen hilft, sollte ein Fachanwalt sagen können.

  • Schulden eines Ehepartners werden durch eine Heirat nicht per se zu einem Problem für den anderen Partner. Beim Tod wird das Vermögen vererbt, ist es negativ, kann der potentielle Erbe es ausschlagen. Natürlich kann man nicht sich die Rosinen rauspicken, also positive Vermögensteile (das Tafelsilber) vererben und negative (die Bauhypothek) den Gläubigern aufbürden.


    Man sollte während der Ehe das Vermögen getrennt halten, um im Todesfall nicht in Erklärungsnöte zu geraten (getrennte Konten, keine gemeinsam erworbene Immobilie etc.)

  • Verinbart Gütertrennung und erkläre sie zu deinem Erben, dann kann sie selbst entscheiden, ob und was sie zu welchen Bedingungen nach deinem Tod möchte oder eben nicht. Da ihr ohnehin zum Notar müsst, könnt ihr euch aber auch ganz einfach von diesem beraten lassen. Alles Gute!