Abfindung Betriebliche Altersvorsorge Unverfallbare Anwartschaft

  • Hallo,


    mein voriger Arbeitgeber hat mir die unverfallbare Anwartschaft der bAV nach meinem Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber wegen zu geringer Betragshöhe ausgezahlt. Da ich zu dem Zeitpunkt bereits beim neuen Arbeitgeber beschäftigt war, hat mein voriger Arbeitgeber mir geschrieben, dass sie die Auszahlung mit der Steuerklasse 6 versteuern und ich eine Rückerstattung im Rahmen der Steuererklärung beantragen kann.


    In der Meldung des Arbeitgebers an das Finanzamt sehe ich jedoch folgendes:

    - der Monat der Auszahlung wurde als Steuerklasse 6 mit 0€ Einkommen dem Finanzamt gemeldet

    - die Auszahlung als Rentenauszahlung angegeben

    Statt einer Erstattung ergibt die Steuererklärung aber eine Nachzahlung von über 50% der Auszahlungssumme.


    Hat mein Arbeitgeber bei der Meldung etwas falsch angegeben? Oder muss ich etwas in der Steuererklärung korrigieren, oder anderes angeben?


    Ich finde dazu leider keine passenden Infos online.


    Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe!