Wiederruf einer Kapitallebensversicherung

  • Hallo Community,


    ich habe vor vielen vielen Jahren 2 KLV mit Airbag und BUZ abgeschlossen.

    Damals war ich jung und unerfahren und brauchte das Geld, also habe ich als Anlageform die höchste Risikostufe gewählt, denn ich hatte ja Zeit und laut dem Berater sollte ich erst gegen Ende (also vor der Rente) in sicherere Anlageformen wechseln.

    Jetzt bin ich über 50 Jahre und blicke zurück, was aus meiner Anlage geworden ist bzw. was ich als Rente erwarten kann.

    Ergebnis: Die durchschnittliche Rendite ist bescheiden < 5 % (anstatt der prognostizierten 8-12%) und die erwarteten Auszahlungen werden jedes Jahr schlechter. Scheinbar kosten die Fondmanager der aktiv gemanagedten Fonds mehr, als was sie erzielen, denn ETF sind bekanntlich rentabler. Ein Unternehmen, das ich im Internet gefunden habe, hat festgestellt, dass beim Abschluss der KLV formale Fehler gemacht wurden in Sachen Widerrufsbelehrung. Daher gibt es nach deren Meinung die Möglichkeit die KLV zu widerrufen und zusätzlich zum aktuellen Rückkaufswert weitere 10k € zu bekommen. 29% davon würde dieses Unternehmen als Prämie kassieren. Wenn man das ohne eine eigene Rechtsschutzversicherung macht, möchten sie 39% haben.

    Fragen:

    1) Hat jemand von Euch bereits Erfahrungen mit solch einem Wiederruf gemacht?

    2) Muss ich das durch die Rückabwicklung erhaltene Geld versteuern?

    Danke für Euer Feedback

  • Hallo 63225 und Herzlich Willkommen im FT-Forum,

    ich würde mich mal an die Verbraucherzentrale HH wenden. Die haben beim Thema Widerruf von KLV wohl ziemliche Erfahrung.

    Widerspruch: Rechnen, prüfen, Geld zurückholen | Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh.de)


    Vor allem wäre das deutlich günstiger als die von Dir Skizzierte Lösung (die man ja immer noch machen könnte!).

    Ob Du das Geld (nur die Gewinne!) versteuern musst, hängt m.W. nach vom Zeitpunkt des Anschlusses ab. KLV deren Abschluss vor dem 01.01.2005 erfolgte waren steuerfrei.

    Genaueres dazu kann Dir sicherlich auch die Verbraucherzentrale sagen.

  • Vielen Dank für das schnelle Feedback. Das trifft meinen Fall auf den Punkt, denn ich hatte auch über die MLP abgeschlossen. Ich werde vermutlich erst über die Verbraucherzentrale (bzw. mit Hilfe von deren Formulars) einen Widerruf versuchen. Wenn es nicht klappt, kann ich immer noch einen Dienstleister einschalten.

    VG

  • Hallo 63225,


    Ich habe gerade zwei Widerrufe (auch MLP Verträge) mit dem von dir im Internet gefundenen Anbieter gemacht.


    Schau dir die Seite nochmal genau an. da steht explizit das, sollte bereits ein Widerspruch eingelegt worden sein, Könne man die Dienste des Anbieters nicht mehr nutzen (Wohl als Schutz davor, das man sich dort beraten lässt und anschließend den Widerruf selbständig tätigt)


    Die eine Gesellschaft hat den Widerspruch bereits akzeptiert und das Geld auch schon zurück gezahlt.

    Allerdings haben die in Ihrem Schreiben explizit erwähnt das der Zinsanteil zu versteuern wäre. Der Vertrag war von 1998


    Gruß

    JOM05