Wohngeld

  • Hallo, vor längerer Zeit hat mir eine Anwältin geschrieben, dass ich wahrscheinlich kein Wohngeld bekäme, weil ich zu wenig verdienen würde. Es klingt verrückt, aber ich hatte genau dieses Problem vor 40 oder 50 Jahren.

    Ich bin Rentner und meine Ehefrau sorgt für unseren Lebensunterhalt, da sie Ersparnisse hat, die leider jetzt

    zuneige gehen. Sie ist Ausländerin und bekam ihre Aufenthaltserlaubnis mit der Maßgabe, dass sie selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen müsse. Zusammen beträgt unser Einkommen monatl. zwischen 500 und 600 Euro.

    Frage: Muss man ein Mindesteinkommen haben, um ein Recht auf Wohngeld zu bekommen?

    Herzlichen Dank, Peter Ball

  • Hallo Peter Ball und Herzlich Willkommen im FT-Forum,

    grundsätzlich ist es richtig, dass Dir Wohngeld nur zusteht, wenn Du über ein gewisses Mindesteinkommen verfügst. So schließt ein Bezug von Grundsicherung den gleichzeitigen Bezug von Wohngeld aus.


    Jetzt zu Eurem Einkommen. Habt Ihr Grundsicherung beantragt?

  • Danke monstermania,

    nein! Der Grund ist, weil wir Angst haben, dass die Aufenthaltserlaubnis meiner Ehefrau

    entzogen wird, da sie ja das Visum nur bekommen hat, wenn sie selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen kann.

    Meine Rente ist extrem wenig, und die Krux ist, hätte sie nur für sich selbst und nicht auch noch für mich gesorgt, hätten ihre Ersparnisse natürlich länger gereicht.

    Peter Ball

    PS: Ich habe natürlich schon daran gedacht.

  • Hmm,

    aber sofern Ihr verheiratet seid, sollte es doch eigentlich keine Probleme mit der Aufenthaltsgenehmigung geben. :/

    Ich bin jetzt kein Spezialist für Zuwanderung/Aufenthaltsstatus, aber bei der Heirat mit Dir sollte Deine Frau ja einen unbefristeten Aufenthaltsstatus bekommen haben.

  • Richtig, nach 3 Jahren hat sie eine sog. Niederlassungserlaubnis bekommen (§28 Abs. 2).

    Also werde ich es riskieren, Grundsicherung zu beantragen.

    Etwas Zeit haben wir noch, da man bei Grundsicherung nur ein Schonvermögen

    von 5000,00 Euro pro Person haben darf.

    Meine Frau ist noch keine 60 und muss daher vielleicht erst noch versuchen, einen Job zu finden. Einen Job wie in Japan zu finden (Buchhalterin), ist natürlich nicht einfach, da dort alles anders ist. Außerdem ist sie ziemlich scheu und ihr fehlt das Selbstvertrauen.

    Na ja, mal sehen. Auf jeden Fall vielen Dank!

    Peter Ball

  • Evtl. solltet Ihr Euch mit Eurem Problem mal an soziale Beratungsstellen der Caritas oder des paritätischen Wohlfahrtsverbands wenden. Die können in einem persönlichen Gespräch sicherlich besser beraten, welche Rechte Euch zustehen, als es hier im Rahmen des Forums möglich ist.

    Ja, das mit den 5.000€ ist richtig, man kann sich ja trotzdem schon mal rechtzeitig über die Optionen/Fallstricke/notwendigen Unterlagen zur Grundsicherung informieren.

    Und ja, dass mit dem Job kann natürlich sein. Aber evtl. kann Deine Frau ja z.B. im Bereich 'Übersetzung' tätig sein. Das läßt sich problemlos auch aus dem Homeoffice erledigen und ich könnte mir vorstellen, dass es da für Japanisch durchaus einen Markt in Deutschland gibt.