Erfahrungen mit der Schlichtungsstelle der Sparkassen?

  • Kurze Frage: Hat jemand Erfahrungen mit der Schlichtungsstelle für Sparkassenkunden, also deren Variante des Ombudsmanns? Präzisier: Gibt es irgendjemand, der mal positive Erfahrungen gemacht hat? Oder ist das eine Mühe, die man sich sparen kann.


    Hintergrund: Für meine Nichte (jung, in der Ausbildung) haben eine Sparkasse im Elbe-Weser-Dreieck und ich unsere Meinungen ausgetauscht zu Vorgängen rund um eine "Beratung" weg vom vorhandenen Riester-Banksparplan hin zum Riester-Fondssparplan. In einer knappen halben Stunde wurde sie überzeugt, "weil es ja keine Zinsen mehr gibt" auf den Fondssparplan umzustellen und den Banksparplan auch zu kündigen. Abgesehen von der Qualität des Gesprächs und dem fragwürdigen Ergebnis gab es auch mehrere Mängel in der Form (u.a. zwei widersprüchliche Widerrufsbelehrungen...) .


    Ich würde am liebsten den ursprünglichen Zustand wiederherstellen, da der Banksparplan nach heutigen Maßstäben nicht unattraktiv ist. Natürlich gibt es das Produkt nicht mehr; die Kunden da herauszutreiben war ja das Ziel der "Beratung". Wir haben einen Widerruf ausgesprochen, der aber mit Hinweis auf die aus deren Sicht abgelaufene Widerrufsfrist nicht akzeptiert wurde. Man kann kündigen oder das Guthaben übertragen, aber das realisiert einen Verlust und bringt vor allem den Banksparplan nicht wieder, der wirklich für deren Situation damals und heute genau das richtige Produkt war.


    Das Qualitätsmanagement der Sparkasse ist standhaft der Meinung, sie hätten keinen Fehler gemacht. Ich bin standhaft anderer Meinung.


    Rechtsberatung Verbraucherzentrale: Höchstwahrscheinlich habe ich Recht. Aber wenn die Sparkasse stur bleibt (bleibt sie), werde ich bei dem Streitwert (~500 €, wenn's hoch kommt) keinen vernünftigen Anwalt finden. Erste Instanz: Amtsgericht am Sitz der Sparkasse. Wahrscheinlich geht der Richter mit dem Vorstand der Sparkasse Golfen... Ich würde zur Verhandlung noch in die Havenstadt an der Wesermündung reisen (AG = kein Anwaltszwang), aber in der Funktion als Onkel hätte ich wohl keine Rechtsvertretungsbefugnis. Also Ende Gelände. Ergebnis: Der größere und dreistere gewinnt. Das will ich aber nicht.

  • Hallo Pantoffelheld ,

    ich habe mit dem Ombudsmann der Sparkassen schlechte Erfahrung gemacht. Es ging darum, dass die Sparkasse eine Erhöhung der Kontogebühren vorgenommen hat, obwohl ich eine inividuelle Kontopreisvereinbarung hatte. Der Ombudsmann hat entschieden, ich könnte mich, nach so langer Zeit, nicht mehr auf die Vereinbarung berufen.

    Gruß


    Altsachse