Arbeitgeberförderung zum Studium - Bindefrist und Rückzahlungsklausel ungültig - Was tun?

  • Hallo Liebe Community,


    ich bin mir nicht sicher ob meine Frage hier an der richtigen Stelle ist. Aber ich versuche es mal zu erläutern.


    Als ich bei meinem jetztigen Arbeitgeber angefangen habe, habe ich eine Förderung "rausgehandelt". Ich habe ein nebenberufliches Masterstudium begonnen, welches der Arbeitgeber mit 50% fördern möchte. In diesem Förderungsvertrag steht drin, dass ich 48 Monate nach Abschluss des Studiums an das Unternehmen gebunden bin, bei Kündigung des Arbeitsvertrags die Förderung ansonsten zurückzahlen muss. Diese Rückzahlung reduziert sich aber um 1/12 jeden Monat nach Studienabschluss.


    Nun, ich habe das Studium um November 2020 erfolgreich beednet und zum 30.6 meinen Arbeitsvertrag gekündigt und das Unternehmen möchte jetzt seinen Anteil wieder. Das sind knapp 5500€.

    (Das war auch der Grund meiner Prüfung: Im Vertrag steht "reduziert sich um 1/12", der AG sagt aber "es sind noch 41/48 zurückzuzahlen")

    Da ich mir sicher war, dass die irgendwas falsch berechnet haben, habe ich mit einer Fachanwältin für Arbeitsrecht gesprochen (bzw. gechattet auf justask.com). Diese kommt zu folgendem Ergebnis:


    Eine so lange Bindung an ein Unternehmen ist nur zulässig, wenn ich ein Gehalt beziehe und dafür keine Gegenleistung bringe. Also z.B. für die Dauer eines Lehrgangs freigestellt bin. Das Studium habe ich aber Abends und am Wochenende gemacht und das über 5 Semester - und bin meiner Tätigkeit im Unternehmen ganz ohne Nachteile für das Unternehmen nachgekommen. Die Bindefrist und somit auch die Rückzahlung ist unzulässig = ich muss gar nichts zurückzahlen.

    Hinzukommend ist eine so lange Bindefrist für den besprochenen Vertrag ebenfalls unzulässig, da die Höhe der Förderung und die Länge der Bindefrist in keinem Verhältnis stehen. (Zum Beispiel ein 30.000 € teurer Lehrgang inkl. Freistellung würde es rechtfertigen - mein Fall ist ja komplett anders)


    Uff - damit hab ich nicht gerechnet. Ich habe dann die kostenlose Rechtsberatung meiner Rechtsschutzversicherung angerufen. Und siehe da - diese Anwältin kommt zu dem gleichen Ergebnis.


    Meine Frage in dieses Forum lautet nun: wie mache ich weiter? Wie spreche ich das am besten im Unternehmen an? Soll ich trotzdem eine Teilzahlung abieten? Aber 5000€ haben oder nicht haben :/


    Mir geht es hier nicht um eine Rechtsberatung sondern um den professionellen Umgang mit dem Thema um bestmöglich keinen Rechtsstreit zu provozieren.


    Ich habe hier mal die beschriebene Klausel als Bild beigefügt. Danke im Vorfeld für eure Gedanken.

  • Ich bin kein Anwalt.


    Grundsätzlich ist eine Bindefrist mit Reduzierung der Restschuld üblich. Ob 48 Monate zu lang ist, kann ich nicht sagen. Bei uns wären es 24 Monate.


    Du kannst zumindestens damit rechnen, wenn du einen Anwalt einschaltest, dass der dich dann auch beim Einklagen eines guten Zeugnisses beraten werden muss, denn das wirst du nicht bekommen.

  • Hallo @ cell_2k6,


    die Rechtsfragen haben Sie ja weitgehend geklärt. Aber wie Sie und chris2702 schon richtig feststellen, da gibt es noch mehr.


    Zum einen möchten Sie für den übernächsten Job sicherlich ein gutes Zeugnis haben. Und es macht sich nicht gut, wenn im jetzigen direkt oder indirekt drinsteht, er ist ein undankbarer Streithammel.


    Außerdem gibt es Branchen, da kennt man sich. Falls die Ihre dazu gehört, hat der Arbeitgeber genug Möglichkeiten, die Story über den undankbaren Mitarbeiter auch Ihrem zukünftigen Chef zur Kenntnis zu bringen. Da ich unterstelle, einem Großunternehmen wäre der juristische Fehler nicht passiert, tippe ich etwas auf ein mittelständisches Unternehmen. Da menschelt es auch gelegentlich.


    Ich würde zu Ihrer ersten Eingebung tendieren. Erklären Sie Ihrem Noch- Chef, dass die Klausel ungültig ist und die Firma im Prozess keinen Cent bekommen würde. Aber Sie wollen keinen Streit und einen guten Abschied von der Firma, die Sie so gefördert hat. Und dann ist das Feilschen eröffnet. Übrigens, derzeit sind 5k sicherlich viel Geld. Wieviel Geld kostet Sie es aber, wenn Sie wegen eines schlechten Zeugnisses oder eines Gerüchtes die übernächste Stelle nur nach einigen Monaten Arbeitslosigkeit oder zu schlechteren Konditionen bekommen?


    Gruß Pumphut

  • Du kannst zumindestens damit rechnen, wenn du einen Anwalt einschaltest, dass der dich dann auch beim Einklagen eines guten Zeugnisses beraten werden muss, denn das wirst du nicht bekommen.

    Das ist auch mein Eindruck gewesen und das habe ich auch bei beiden Anwälten angemerkt. Beide sagten unisono, dass dies keine Berücksichtigung in meinem Arbeitszeugnis finden dürfte - wenn nicht... brauche ich einen Anwalt - lol


    Zum einen möchten Sie für den übernächsten Job sicherlich ein gutes Zeugnis haben. Und es macht sich nicht gut, wenn im jetzigen direkt oder indirekt drinsteht, er ist ein undankbarer Streithammel.

    gleiches Thema wie oben

    Außerdem gibt es Branchen, da kennt man sich.


    Ich würde zu Ihrer ersten Eingebung tendieren. Erklären Sie Ihrem Noch- Chef, dass die Klausel ungültig ist und die Firma im Prozess keinen Cent bekommen würde. Aber Sie wollen keinen Streit und einen guten Abschied von der Firma, die Sie so gefördert hat.

    Naja ich habe ja bereits einen neuen Job in einer ganz anderen Branche. Mir ist es trotzdem wichtig nicht im Streit auseinander zu gehen.


    Mein Impuls ist jetzt, mit der Personalabteilung das genau so zu besprechen - die würden keinen Cent bekommen aber ich bin Gesprächsbereit wenn wir uns doch ggf. auf 7/12 einigen könnten.


    Ich hoffe trotzdem auf weiteren Input aus der Community um eine breitere Meinungsübersicht zu bekommen. Vielen Dank schon mal für eure Gedanken.