Hallo Liebe Community,
ich bin mir nicht sicher ob meine Frage hier an der richtigen Stelle ist. Aber ich versuche es mal zu erläutern.
Als ich bei meinem jetztigen Arbeitgeber angefangen habe, habe ich eine Förderung "rausgehandelt". Ich habe ein nebenberufliches Masterstudium begonnen, welches der Arbeitgeber mit 50% fördern möchte. In diesem Förderungsvertrag steht drin, dass ich 48 Monate nach Abschluss des Studiums an das Unternehmen gebunden bin, bei Kündigung des Arbeitsvertrags die Förderung ansonsten zurückzahlen muss. Diese Rückzahlung reduziert sich aber um 1/12 jeden Monat nach Studienabschluss.
Nun, ich habe das Studium um November 2020 erfolgreich beednet und zum 30.6 meinen Arbeitsvertrag gekündigt und das Unternehmen möchte jetzt seinen Anteil wieder. Das sind knapp 5500€.
(Das war auch der Grund meiner Prüfung: Im Vertrag steht "reduziert sich um 1/12", der AG sagt aber "es sind noch 41/48 zurückzuzahlen")
Da ich mir sicher war, dass die irgendwas falsch berechnet haben, habe ich mit einer Fachanwältin für Arbeitsrecht gesprochen (bzw. gechattet auf justask.com). Diese kommt zu folgendem Ergebnis:
Eine so lange Bindung an ein Unternehmen ist nur zulässig, wenn ich ein Gehalt beziehe und dafür keine Gegenleistung bringe. Also z.B. für die Dauer eines Lehrgangs freigestellt bin. Das Studium habe ich aber Abends und am Wochenende gemacht und das über 5 Semester - und bin meiner Tätigkeit im Unternehmen ganz ohne Nachteile für das Unternehmen nachgekommen. Die Bindefrist und somit auch die Rückzahlung ist unzulässig = ich muss gar nichts zurückzahlen.
Hinzukommend ist eine so lange Bindefrist für den besprochenen Vertrag ebenfalls unzulässig, da die Höhe der Förderung und die Länge der Bindefrist in keinem Verhältnis stehen. (Zum Beispiel ein 30.000 € teurer Lehrgang inkl. Freistellung würde es rechtfertigen - mein Fall ist ja komplett anders)
Uff - damit hab ich nicht gerechnet. Ich habe dann die kostenlose Rechtsberatung meiner Rechtsschutzversicherung angerufen. Und siehe da - diese Anwältin kommt zu dem gleichen Ergebnis.
Meine Frage in dieses Forum lautet nun: wie mache ich weiter? Wie spreche ich das am besten im Unternehmen an? Soll ich trotzdem eine Teilzahlung abieten? Aber 5000€ haben oder nicht haben
Mir geht es hier nicht um eine Rechtsberatung sondern um den professionellen Umgang mit dem Thema um bestmöglich keinen Rechtsstreit zu provozieren.
Ich habe hier mal die beschriebene Klausel als Bild beigefügt. Danke im Vorfeld für eure Gedanken.