Tagesgeldkonto im europäischen Ausland

  • Hallo liebe Gemeinde :)

    Ich habe ich denke eine recht simple Frage, aber ich habe nach vielem Suchen keine genaue Antwort gefunden, bzw vielleicht auch nicht richtig verstanden.


    Ich würde gerne ein Tagesgeldkonto im europäischen Ausland (genauer bei der LeasePlan Bank) eröffnen. Normalerweise benötigt man ja einen Freistellungsauftrag, bzw wird dieser empfohlen. So wie ichs verstanden habe stellen diesen aber nur deutsche Banken aus und da es sich um eine niederländische Bank handelt, muss man erstmal die Steuern auf die Zinsen zahlen und dann in der Steuererklärung gibt man diese Steuern an und bekommt die so wieder?


    Für mich ist alles noch Neuland, da ich gerade erst vor kurzem (ehrlicherweise seit gestern) mich mit dem Thema beschäftige,

    Vielen Dank für Eure Hilfe! :)

  • Hallo RMBirkholz , willkommen im Finanztip-Forum.


    Es ist genau andersrum. Deutsche Banken behalten die Abgeltungssteuer ein, das kann man auf 801 / 1.602€ begrenzt durch einen Freistellungsauftrag vermeiden.


    Bei einer ausländischen Bank wird keine Steuer erhoben, man muss diese bei der Steuererklärung angeben und sofern die 801 / 1.602€ in Summe über aller Kapitalerträge nicht überschritten wird zahlt man keine Steuern.


    Details s. https://www.finanztip.de/steuererklaerung-anlage-kap/#c73741

  • Ich bin seit einer Weile bei genau dieser Bank und kann bestätigen, dass man da keinen Freistellungsauftrag einreichen kann.

    Am Anfang des Folgejahres bekommt man eine Bescheinigung über alle Erträge und muss die dann selbst in der Steuererklärung angeben.
    Die Bank behält keine Steuern auf die Kapitalerträge ein, meldet aber die Kapitalerträge aber über die Steuer-ID an die deutschen Finanzbehörden.


    Zwei (kleinere) Tücken:
    - Wenn man ausländische Kapitalerträge hat, unterliegt man der Pflicht, die Steuererklärung abgeben zu müssen, mit den entsprechenden Fristen (ich glaube 1.8. des Folgejahrs).

    - Man bekommt keine so schöne Bestätigung wie von inländischen Banken, wo schon direkt angegeben ist, in welcher Zeile der Anlage KAP welcher Eintrag gemacht werden muss.