Liebe Community,
Im Artikel https://www.finanztip.de/elternunterhalt/ wird bei der Berechnung der Unterhaltspflicht auf das jährliche Gesamteinkommen im Sinne des Einkommensteuerrechts (§ 16 SGB IV) verwiesen.
Wie verhält es sich mit Aufwendungen aus Entgeltumwandlung (z.B. Leasing Jobrad oder privat überlassener, arbeitnehmerfinanzierte Firmenwagen/PKW ). Diese werden ja in der Lohnsteuerbescheinigung vom Brutto abgezogen.
Sind diese Kosten auch abzugsfähig bei der Berechnung des Gesamteinkommens im Sinne des Elternunterhalts (100.000 Euro Grenze)?