Entgeltumwandlung abzugsfähig bei Gesamteinkommen (Pflegeunterhalt)

  • Liebe Community,

    Im Artikel https://www.finanztip.de/elternunterhalt/ wird bei der Berechnung der Unterhaltspflicht auf das jährliche Gesamteinkommen im Sinne des Einkommensteuerrechts (§ 16 SGB IV) verwiesen.


    Wie verhält es sich mit Aufwendungen aus Entgeltumwandlung (z.B. Leasing Jobrad oder privat überlassener, arbeitnehmerfinanzierte Firmenwagen/PKW ). Diese werden ja in der Lohnsteuerbescheinigung vom Brutto abgezogen.


    Sind diese Kosten auch abzugsfähig bei der Berechnung des Gesamteinkommens im Sinne des Elternunterhalts (100.000 Euro Grenze)?

  • Da § 16 SGB IV auf die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechtes verweist, müsste bei Gehaltsumwandlung der Geldwerte Vorteil maßgeblich sein. Dieser ist in der Höhe nach den Regeln des EStG zu bestimmen und sollte geringer sein als die Höhe der Gehaltsumwandlung. Der Geldwerte Vorteil unterliegt als Einnahme der Besteuerung.