Unterhaltszahlungen absetzen?

  • Im Jahr 2017 erfolgte die Scheidung. Lohnsteuerklassen wurden im gleichen Jahr von III / IV auf I / I geändert. Ende 2018 wurde die Unterhaltszahlung mit Einmalbetrag abgegolten. Ich habe etwas von "Realsplitting" und "außergewöhnliche Belastung" gelesen. "Realsplitting" kommt nicht in Frage, da hier ja der Ex-Partner mit unterschreiben muß. Dies wird nicht geschehen. Nettoeinkommen lag bei ca. 16.500,00€. Könnte mir bitte jemand verständlich "Realsplitting" / "außergewöhnliche Belastung" erklären? Ist die Absetzbarkeit als "außergewöhnliche Belastung" bei einem Nettoeinkommen von 16.500,00€ überhaupt möglich?

  • Könnte mir bitte jemand verständlich "Realsplitting" / "außergewöhnliche Belastung" erklären? Ist die Absetzbarkeit als "außergewöhnliche Belastung" bei einem Nettoeinkommen von 16.500,00€ überhaupt möglich?

    Als außergewöhnliche Belastung kannst du bis zu einer bestimmten Höhe absetzen und unter der Voraussetzung, dass auf der anderen Seite wenig/kein eigenes Kapital und wenig/kein eigenes Einkommen vorhanden sind.

    Beim Realsplitting (das geht über Anlage U der Steuererklärung) kannst bis zu 13805 € im Jahr (2018 war es vermutlich weniger) absetzen, ohne dass Kapital/Einkommen der anderen Seite eine Rolle spielen. Die andere Seite muss deine Anlage U mit unterschreiben und denselben Betrag in der eigenen Steuererklärung als Einkünfte angeben. Das kann dazu führen, dass die andere Seite Steuern nachzahlen muss oder eine geringere Rückerstattung erhält. Diesen Nachteil musst du ausgleichen. Es kann wohl auch Fälle geben, in denen die andere Seite Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen muss. Auch diesen Nachteil musst du ausgleichen. (Wenn man nicht einigermaßen weiß, was der andere für Einkünfte hat, erscheint mir das relativ schwierig zu bewerten zu sein, ob das Realsplitting einen Vorteil hat oder nicht.)

    Das Realsplitting kannst du vor dem Familiengericht einklagen, bekommst da dann den Nachteilsausgleich als Auflage. Wie das aber funktioniert, wenn die andere Seite ihre Steuererklärung für 2018 schon gemacht hat und der Steuerbescheid schon rechtskräftig ist, weiß ich nicht.

  • andiii_98

    Das hatte ich mir so gedacht.

    Das Realsplitting kannst du vor dem Familiengericht einklagen,

    Hm. Habe schon genug an Anwaltskosten bezahlt. Jetzt nochmals dafür Geld ausgeben? Hast du vielleicht irgenwelche Input Seiten wo man sich belesen kann? Ist so etwas auch ohne Anwalt möglich? (vgl. Kindesunterhalt vereinfachtes Verfahren)