Kinderfreibetrag vs. Kindergeld

  • Ich blicke bei den Steuern echt nicht durch. Geschieden seit 2017. Kinder leben bei mir. Vor der Scheidung haben wir III/V auf I/I umgestellt. Waren zusammen beim Finanzamt. Der Beamte meinte, es sei egal ob ich I oder II mache, da es eh nur ein kleiner Betrag sei. Was hat es nun mit dem Kinderfreibetrag und dem Kindergeld auf sich? Habe einmal die Daten bei Smartsteuer eingegeben. Bei der Vorauswahl gab es zur Auswahl Single oder Paar. Habe hier Paar genommen, jedoch im Verlauf geschieden angegeben. als dann das Kindergeld kam, wurde es hälftig auf beide aufgeteilt voreingetragen. Muß dazu sagen, das ich Unterhaltsvorschuß vom Amt erhalte, da die Kindesmutter nicht mehr als 15h pro Woche arbeiten kann :). (ist sehr schwer krank). Bin begeistert wie das JA alles in Ihrer Macht stehende unternommen hat, damit die Kindesmutter zumindest den Mindestunterhalt für Ihre beiden Kinder leisten soll. (O-Ton: Was wollen Sie denn noch von dieser Frau=O) Gleiches Recht für alle?

    Über Tips bzgl. Kinderfreibetrag vs. Kindergeld würde ich mich freuen.

  • Kinderfreibetrag vs. Kindergeld:

    Das Gute hier ist, dass das Finanzamt in der Steuererklärung das errechnet, was für dich am besten ist.
    https://www.finanztip.de/steuervorteile-fuer-eltern/
    Wichtig ist nur, dass du das Kindergeld beantragt hast und auch wirklich bekommst. Das Finanzamt prüft nämlich nicht, ob du es auch wirklich bekommst, sondern nimmt das einfach an.


    Wenn du schreibst, dass die Mutter deiner Kinder nicht viel arbeitet, zahlt sie wohl auch wenig/keinen Unterhalt für die Kinder, oder? Du hast dann die Möglichkeit, die Kinderfreibeträge voll für dich zu beantragen. In meiner Steuersoftware (vom Discounter mit L) gibts in der Eingabemaske für die Kinder ein entsprechendes Feld.


    Wenn du allein mit deinen Kindern lebst, kannst du Steuerklasse 2 beantragen oder du bekommst den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende über die Steuererklärung. Der war bisher ca. 2000 €, ab 2020 wurde er wegen Corona (und meines Wissens unbefristet) auf ca. 4000 € erhöht:
    https://www.finanztip.de/alleinerziehende-entlastungsbetrag/
    (Gilt aber nur, solange kein anderer Erwachsener im Haushalt lebt, z.B. neue Partnerin, Großeltern...)


    edit:
    Disclaimer - bin kein Steuerberater oder sonst irgendwie in diesem Umfeld berufstätig, daher sind alle Anmerkungen ohne Gewähr.

  • Wenn du allein mit deinen Kindern lebst, kannst du Steuerklasse 2 beantragen oder du bekommst den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende über die Steuererklärung. Der war bisher ca. 2000 €, ab 2020 wurde er wegen Corona (und meines Wissens unbefristet) auf ca. 4000 € erhöht:

    Das ist ja der Punkt, wo ich ins strauchln komme. Vorraussetzungen sind gegeben. Hatte vorher mit Elster meine Steuer gemacht. Während wir verheirate waren, war das relativ einfach. Nun blicke ich es nicht mehr. Habe mit Elsterein wenig gespielt (StKl. 1 + 2) Differenz waren glaube ich wirklich nur ca. 10€ - 15€. Mit den 4000€ ahbe ich auch schon gelesen, jedoch nicht wirklich zuordnen können, was das genau für mich heißt. DAs ich hier natürlich KEINE steurlichen Beratung erhalten, ist mir klar. Jedoch viele Augen sehen mehr aus nur 2 :) Und daher bin ich um jede Verlinkung dankbar, bei der ich mich hoffentlich mehr einlesen kann in das Thema.

  • Hm, ich habe das mal eben in einen Brutto-Netto-Rechner eingegeben (https://www.brutto-netto-rechner.info/). Bei 3000 € brutto macht der Unterschied zwischen Stkl 1 und 2 ca. 500 € im Jahr 2021 aus.

    Ich nehme an, dass du die Steuerbescheinigung deines Arbeitgebers in Elster eingegeben oder abgerufen hast? Darauf stehen Steuerklasse und bereits abgeführte Steuern.
    Wenn du auf der Bescheinigung 1 hast und dann auf der Anlage K die Infos zu den Kindern einträgst, müsste eine deutlichere Rückerstattung rauskommen.

  • Hm. Habe gerade bei Smartsteuer einmal meine daten eingegeben. Komme da auch eine Steuererstattung von ca. 7000,00€ =O. Ich weis noch, das wir damals so gegen August von III/V auf I/I gewechselt haben und ich 1 Monat kein Geld bekommen habe. FA hat damals meinen kompletten Lohn einbehalten, wegen Steuernachzahlung (rückwirkend für 2017). Ich werd noch kirre mit der ganzen Kacke. Bei den 7000,00€ sind noch nicht einmal die Kosten meiner Abendschule einberechnet =O

  • andiii_98

    Hm. Da hast du Recht. Hatte das gar nicht so auf dem Schirm. Habe immer nur die Differenz von 40,00€ - 50,00€ pro Monat auf dem Schirm. Das das natürlich über das Jahr (12x 50,00€) gleich einmal 600,00€ sind, hatte ich gar nicht bedacht.

  • Bei den 7000,00€ sind noch nicht einmal die Kosten meiner Abendschule einberechnet =O

    Cool 8)

    Wenn du das alles für die Vergangenheit bereinigt hast, könntest du noch überlegen, ob du beim Finanzamt z.B. für 2022 einen Freibetrag beantragst, so dass deine monatlichen Abzüge geringer sind und du über die Steuererklärung weniger zurück bekommst.

  • andiii_98

    Bin ja eh so ein Steuerabgabe Muffel. In der Vergangenheit wurden jedoch die Nachzahlungen gut verzinst :) Das ist das einzigste positive, woran ich mich erinnere.

    Hab gerade noch diesen Beitrag hier gefunden

    https://www.finanztip.de/zinsen-auf-steuererstattungen/


    Frage: Da ich 2020 / 2021 Kurzarbeit hatte muß ich diese ja demnächst abgeben. Kann ich dann erst nächstes oder übernächstes Jahr 2018/2019 abgeben? Geht das?

  • Ja, Zinsen gibts meines Wissens immer noch und das über den 0,5 %, die man im Optimalfall bei einer Bank bekommt :-). Ich habe kürzlich aber gelesen, dass diese Zinsen als Kapitalerträge gelten und versteuert werden müssen, wenn alle Zinsen über dem Freibetrag von 801 € liegen.

    Soweit ich weiß, hat man bei Lohnersatzleistungen eine Pflicht, die Steuererklärung abgeben zu müssen. Die für 2020 muss dann bis Ende Juli 2021 beim Finanzamt sein.