Verpflichten Erstattungszinsen unterhalb vom Pauschbetrag zur Steuererklärung?

  • Hallo zusammen,


    ich möchte meine Steuererklärung (hierzu aktuell nicht verpflichtet) immer 4 Jahre rückwirkend machen, um die Erstattungszinsen vom Finanzamt zu kriegen. Diese Zinsen gelten als Kapitalerträge und müssen noch versteuert werden. Soweit so gut.


    Meine Frage:

    Angenommen ich kriege im Jahr 2022 Erstattungszinsen aus dem Jahr 2017 (Erklärung im Dezember 2021 gemacht). Bin ich dann im Jahr 2023 verpflichtet, eine Steuerekrlärung für 2022 zu machen, weil ich 2022 die nicht versteuerten Kapitalerträge erhalten habe? Oder darf ich mir für die Steuererklärung 2022 auch wieder 4 Jahre Zeit lassen?


    Leider finde ich hierzu im Internet unterschiedliche Aussagen.

    Sparerpauschbetrag wird mit den Erstattungszinsen nicht ausgeschöpft.


    Die einen sagen, man muss KAP nicht ausfüllen, wenn man eh unter dem Pauschbetrag ist. Andere sagen, man muss sie immer ausfüllem. Eine Verpflichtung zur Steuererklärung im Jahr nach den Erstattungszinsen würde ja dazu führen, dass man die 4 Jahre nicht jedes Jahr ausnutzen kann.


    Danke für eure Hilfe!

  • § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG!

    Danke, aber leider kriege ich meine Frage mit dem Gesetzestext alleine nicht beantwortet. Daher habe ich ja hier gefragt.

    "(3) 1Steuerpflichtige Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, hat der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben"


    In dem Text steht nur, dass sie angegeben werden müssen. Will ich ja. Meine Frage ist aber, ob ich die Erstattungszinsen auch nach 4 Jahren in der rückwirkenden Steuererklärung angeben darf oder ob ich im Folgejahr nach der Erstattung zu einer Steuererklärung für das Jahr, in dem die Erstattung kam, verpflichtet bin.

  • Kurze Nachfrage: Wie bzw. wo gebe ich die Erstattungszinsen in der KAP ein?


    Kenne das so, das ich von der Bank eine Steuerbescheinigung bekomme, wo Zeile 7, Zeile12 oder 13 usw. draufsteht. Dies trage ich dann auch so in die KAP ein.