Liebe Forums-Gemeinde,
vermutlich ist meine nachfolgende Frage schon mehrfach zumindest mal in einer abgewandelten Form gestellt worden aber eine abschließend klare Antwort auf meine konkreten Situation habe ich leider nicht gefunden!? Deshalb erlaubt mir bitte trotzdem folgende Frage...
Ich arbeite, wie viele viele andere Arbeitnehmer, seit März 2020 durchgehend im Homeoffice. Theoretisch hätte ich auch weiterhin ins Büro kommen dürfen aber mein Arbeitgeber bittet alle Büromitarbeiter seit März 2020 möglichst von Zuhause aus zu arbeiten.
Zuhause habe ich das Glück ein Arbeitszimmer nutzen zu können, dass räumlich bzw. wohnlich die Voraussetzung für ein steuerrechtlich anerkanntes Arbeitszimmer vom Grundsatz her eigentlich erfüllen würde.
Allerdings habe ich nun schon mehrfach gelesen, dass ein Arbeitszimmer wohl nur absetzt werden kann, wenn der Arbeitgeber einem quasi keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen würde, d.h. der Arbeitgeber sperrt pandemiebedingt z.B. alle Büros zur weiteren Nutzung und weist Homeoffice verbindlich an. Dies ist bei mir wie oben erwähnt nun eher nicht der Fall.
Die andere Variante bzw. Ausnahme die ich gelernt habe besagt, dass das heimische Büro "den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit" bilden muss und bei diesem Punkt bin ich mir nicht sicher ob das bei mir nicht doch ggf. zutreffend wäre?!
Wie gesagt, ich arbeite seit März 2020 durchgehend von Zuhause aus und war seit dem gerade mal 2x im Büro. Allerdings zwingt mein Arbeitgeber mich nicht dazu im Homeoffice zu arbeiten, sondern bittet nur ausdrücklich darum. Was meint ihr, habe ich in diesem Fall eine Chance mein Arbeitszimmer absetzen zu können?
Vielen Dank und viele Grüße!