BUV trotz Bänderriss geht das?

  • Hallo ihr,

    mal ne Frage, da ich zur Zeit endlich mal dazu komme mich mit dem Thema BUV zu beschäftigen...

    Ich bin 35 Jahre und werde demnächst einen neuen Job antreten. Da passt es also ganz gut sich dieser Frage mal zu widmen.


    Vor über 5 Jahren hatte ich einen Unfall beim Wandern und habe mir ein wichtiges Band im Knie gerissen. Das Band ist ab. Bislang komme ich gut damit zu recht. Aber der Arzt meint, früher oder später werde ich es merken (zb. Arthrose oder kaputte Knorpel etc.).


    Vor diesem Hintergrund mache ich mir natürlich Sorgen, dass ich tatsächlich mal berufsunfähig werde. Und eine Versicherung wäre natürlich umso wünschenswerter!


    Ich bin beim googlen auf diverse Websiten von Vermittlern gestoßen, die damit werben mit Ihrer Expertise und über eine anonymisierte Risikovoranfrage die meisten Fälle mit Vorschäden doch normal versichert zu bekommen. Noch dazu bieten die ihren Service "kostenlos" an. (Nehme an, sie bekommen eine Provision?!).


    Meine Fragen sind jetzt:


    1. meint ihr ich habe mit meinem Knie eine Chance versichert zu werden?

    2. sind solche Vermittler empfehlenswert? Können die in meinem Fall wirklich hilfreich sein?

    3. wie findet man jemand der vertrauenswürdig ist?


    Würde mich sehr über eure Einschätzungen freuen!


    Viele Grüße!

  • Hallo Vilma,

    habe nur eine kurze Anmerkung, im Versicherungsfall hat die Versicherung das Recht "alte" Krankenakten einzusehen. Man sollte also Vorerkrankungen nicht verschweigen. Sonst empfehle ich das Video von Saidi zu diesen Thema, ist zwar von 2019 aber noch aktuell.

  • mh... die Frage ist schwer zu beantworten. Entscheidet wahrscheinlich am Ende ein Arzt, ob man vor Schmerzen im Knie nicht mehr zur Arbeit kann.


    Bei dem Job den ich bald antrete werde ich zu 70% als Messtechniker im Gelände unterwegs sein.


    Allerdings werde ich wohl nur ein paar Jahre dort bleiben und mir dann einen anderen Job suchen. Die Frage lässt sich also wirklich nicht beantworten.

  • Hm, dann wäre fachliche Expertise wohl tatsächlich angezeigt. Hier in der Community finden sich vielleicht Personen, die man ansprechen könnte.


    Ich habe meine BU ohne Unterstützung abgeschlossen. (Das hat seine Kehrseiten.)

  • Hallo Vilma ,


    bei den meisten Anbietern ist es so wie Sie schreiben keine Option, den Bänderriss nicht anzugeben. Selbst wenn das auslösende Ereignis außerhalb der Fragezeiträume eines BU Antrags liegen sollte, besteht die Situation "gerissenes Band" ja weiterhin und nach "bestehenden Erkrankungen" fragen die meisten Gesellschaften. Spätestens im Leistungsfall kommt das ganz schnell raus.


    Hier als kleiner Service die beispielhaften sog. "Voten" zweier Anbieter, die eine elektronische Risikoprüfung anbieten (mit natürlich noch lückenhaften Daten):

    1. Vilma Finanztip quickrisk-auswertung-06062021.pdf
    2. Vilma Finanztip e-Votum_-_Risikovoranfrage.pdf

    Ob Kreuzbandriss oder nicht folgenlos verheilter Innen- oder Außenbandriss macht keinen großen Unterschied. Hier würden Sie mit Leistungsausschluss für das betroffene Knie versichert, die genauen Formulierungen sind teilweise unterschiedlich. Diese Einschränkung sollte normalerweise verschmerzbar und kein Argument gegen den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sein - es gibt noch jede Menge anderer Gründe berufsunfähig zu werden. :)


    Es gibt allerdings auch Gesellschaften, die generell oder bei bestimmten Sonderaktionen nur eingeschränkte Fragen stellen. Dort müssten Sie den Bänderriss ggf. gar nicht angeben, ohne eine falsche Angabe zu machen und würden möglicherweise ohne

    Leistungsausschluss versichert. Welcher Weg der für Sie richtige ist, sollten Sie mit einem auf das Thema BU spezialisierten unabhängigen Berater besprechen.


    Zu Ihren weiteren Fragen könnten Sie ja mal nachschauen, welche Berater Finanztip für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfiehlt und wie deren Kunden die Beratung online bewerten. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.