Abschätzung Kapitalertragssteuer

  • Ich lege seit mehr als 20 Jahren vermögenswirksame Leistungen in einem Fondssparplan an. Nun möchte ich das erste Mal Anteile verkaufen und abschätzen, ob mein Freistellungsauftrag hoch genug ist, um keine Steuer abgezogen zu bekommen. Wie kann ich das berechnen? Der Fondsanbieter kann mir das leider nicht sagen.

  • Hallo Cimm , willkommen im Finanztip-Forum.


    Im Grundsatz funktioniert das nach FIFO, d.h. die ältesten Anteile werden zuerst verkauft.


    Dann wie folgt:

    Anteile vor dem 01.01.2009 angeschafft -> Wertzuwachs bis Ende 2017 steuerfrei, ab dann Freibetrag 100 T€ über Steuererklärung -> sollte komplett steuerfrei sein.

    Anteile danach und bis 31.12.17 angeschafft -> abgeltungssteuerpflichtig


    Für diese zwei Fälle gilt: Du müsstest Anfang 2018 eine Abrechung über den fiktiven Verkauf Deiner Anteile zum 31.12.17 bekommen haben. Daraus kannst Du die darauf zu erwartenden Steuer ablesen. Dazu musst Du den Wertzuwachs ab 01.01.2018 dazuaddieren mit Anzahl Stücke mal Kursdifferenz, je nach Fonds ggf. Teilfreistellung. Historische Kurse findet man i.d.R. auf der Webseite der Fondsgesellschaft.


    Für die neuesten Anteile ab 01.01.18 gilt analog die Aussage zum Wertzuwachs, dann aber ab Kaufzeitpult und nicht ab 01.01.18.

  • Danke, Kater.Ka!

    Eine Abrechnung über den fiktiven Verkauf habe ich zwar in meinen umfangreichen Unterlagen nicht gefunden, aber Deine Antwort war trotzdem sehr hilfreich, auch bzgl. der Änderung ab 2018.

    Ich habe grob überschlagen und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass mein Freistellungsauftrag wegen der guten Entwicklung des Fonds auf keinen Fall ausreichen wird. Ich habe den Freistellungsauftrag noch so weit wie möglich erweitert und die Verkaufssumme reduziert - und warte jetzt einfach mal ab, wie viel Steuern mir dann noch abgezogen werden ...