Defekte Bohrmaschine zur Reparatur geschickt

  • Hallo,


    ich habe im Juli 2019 eine Bohrmaschine über mein Unternehmen gekauft (Wert 200,00 €), die leider vor 2 Wochen ihren Geist aufgab. Da ich der Meinung war, dass die gesetzliche Garantie 2 Jahre gilt, habe ich nach einem Telefonat mit dem Unternehmen einen Rücksendeschein für eine Reparatur erhalten. Die Bohrmaschine haben wir daraufhin an die Reparaturfirma versandt. Nun kommt vom Unternehmen folgende Mail:


    Sie haben die Ware bei uns am 2019-07-05 bestellt. Laut unser AGB gilt die Garantie für Unternehmenskunden nur für 12 Monate.

    Daher bieten wir Ihnen anhand des Serviceberichtes folgende Möglichkeiten an:

    1. Reparatur des Geräts – Kosten: 156,63 €
    Diese Kosten setzen sich aus den reinen Reparaturkosten des Herstellers plus unserer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% der reinen Reparaturkosten zusammen.
    2. Entsorgung des Geräts
    3. Kostenpflichtige Demontierte Rücksendung des Geräts – Kosten: 25,00 €


    Im ersten Telefonat zwecks Nachfrage zur Reparatur kam leider nicht der Hinweis auf die 12monatige Garantieleistung.

    Ist das üblich, dass die Garantie für Unternehmen nur 12 Monate und für Privatpersonen 24 Monate gilt?


    VG Hi

  • Eine gesetzliche Garantie gibt es nicht! Eine Garantie ist stets eine vertraglich Zusicherung.

    Meinst Du Gewährleistung?

    Die "Gewährleistungfrist" ist in der Regel zwei Jahre. Die Gewährleistung setzt aber voraus, dass ein Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag.

  • Da ich der Meinung war, dass die gesetzliche Garantie 2 Jahre gilt

    So etwas wie eine gesetzliche Garantie gibt es nicht. Es gibt eine 2-jährige Mängelgewährleistung. Selbst wenn diese bei Geschäften zw. Kaufleuten greifen sollte (da bin ich mir gerade nicht sicher, es gibt da Unterschiede), käme nach 6 Monaten die Beweislastumkehr zum Tragen.


    Somit ist die freiwillige Garantie des Herstellers das einzige, worauf du dich berufen kannst. Ist die abgelaufen, hast du auch keinen durchsetzbaren Anspruch.

  • Jepp, vollkommen korrekt: B2B 12 Monate, B2C 24 Monate

    Äääähhhhh... Das mit der "Garantie" ist fox alpha, soweit es mir als Nichtjuristen bekannt ist.

    Hier wäre von Gewährleistung und Sachmangelhaftung zu sprechen! Die Gewährleistungsfrist ist laut BGB auf 24 Monate gezimmert und gilt immer, also für private Käufe, wie auch für gewerbliche Käufer... und - für Spitzfindige - auch für den jeweiligen Verkäufer. In wenigen Bereichen kann die Gewährlsitung sogar für Verbraucher auf 1 Jahr verkürzt werden!


    Im gewerblichen Handel gelten ebenfalls die 24 Monate; diese Frist kann aber auf 1 Jahr reduziert werden, und in Ausnahmen sogar ausgeschlossen werden!


    Privatleute können die Gewährleistung übrigens beim Verkauf auch komplet ausschließen.


    Und eine Garantie ist eine freiwillige Geschichte...