Entgeltpunkte berechnen (gesetzliche RV)

  • Hallo,


    kann mir jemand sagen, wie die Rentenversicherung die jährlichen Entgeltpunkte berechnet ?

    Entgeltpunkte = Entgelt / Durchschnittsentgelt


    In meinem Fall:

    2019: 80240 / 39301 = 2,0416

    Das Entgelt entnehme ich aus der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung. (Rentenversicherungspflichtiges Brutto)

    Das Durchschnittsentgelt findet man im Internet. Jahr 2019 = 39301


    Aus der Renteninformation bis 31.12.2019 entnehme ich jedoch 2,1134 Entgeltpunkte

    Entgeltpunkte 2019 - Entgeltpunkte 2018 = 2,1134


    Wie wird das genau berechnet?

    Ich habe alle Versicherungsjahre in Excel und komme nie auf das Ergebnis von der Renteninformation.


    Danke

  • Hallo,


    das bedeutet:

    Entgeltpunkte 2019 = Entgelt 2019 / Durchschnittsentgelt 2018 ?


    2018 war das Durchschnittsentgelt aber 38212 und nicht 37873.


    Was meinst du mit vorläufig und endgültige Werte ?

    Was wird staatlich festgelegt ? Das Durchschnittsentgelt ?


    Danke

  • Ich habe es gefunden:

    Entgeltpunkte = Entgelt 2019 / vorläufiges Durchschnittsentgelt 2019


    Das endgültige Durchschnittsentgelt wird erst bis zum 31.12.2020 bestimmt.


    Das bedeutet: Die jährliche Renteninformation ist eigentlich nur eine Schätzung und wird dann 1 Jahr später korrigiert ?

  • Die Renteninformation ist eine Wasserstandsmeldung, mehr nicht.


    Solange der konkrete Rentenbeginn nicht feststeht, ist das alles ohnehin mit Vorsicht zu genießen.


    Für das Jahr des Rentenbeginns und das Vorjahr werden jeweils die vorläufigen Werte für das Durchschnittsentgelt verwendet. (Rentenbeginn 2021: 2020 und 2021 vorläufig, die Jahre bis einschließlich 2019 endgültig)

  • Es gibt vorläufige und endgültige Werte.


    Die 2,11 ermitteln sich wohl aus 80.240/37.873 (vorl. 2018)


    Die Werte werden staatlich festgelegt und nicht errechnet!

    Richtig.


    Für 2020 und 2021 sind die vorläufigen Werte für Rentner in diesen Jahren allerdings so daneben, dass ich dagegen klagen würde.


    https://sozialversicherung-kom…durchschnittsentgelt.html


    Für 2020 wird von ~4,2% höheren Entgelten ausgegangen und für 2021 von ~2,4% höheren. Beides wegen Corona komplett daneben.

    Wer 2021 in Rente geht, dem werden über die Rentenbezugsdauer mehrere Tausend Euro geklaut, weil die Verwaltung auf die vorläufigen Werte zur Vereinfachung besteht.

  • Tausende Euro? Geklaut? Ich bitte doch um Mäßigung und Realismus!


    Sollte sich am Ende herausstellen, dass das endgültige Durchschnittsentgelt für 2020 nur so hoch ist wie das von 2019, dann ergäbe sich bei einem Durchschnittsverdiener (z. B. dem Eckrentner) eine Abweichung von ca. 1,05 Euro pro Monat (brutto). Für einen Rentenbeginn in 2021 runden wir (sehr) großzügig auf 3 Euro Unterschied pro Monat auf. Rentenbezugszeit nehmen wir einmal mit 25 Jahren an. Damit wäre man ohne Rentenanpassungen bei einem "Schaden" von 900 Euro. Und das wäre noch brutto.


    Ob es eine gute Idee wäre, die gängige Praxis zu ändern, muss jeder für sich entscheiden. Falls sich das vorläufige Durchschnittsentgelt einmal als zu niedrig erweisen würde, dann würden die Personen, die in dem betreffenden Jahr oder im Folgejahr in Rente gehen, wahrscheinlich anders argumentieren und mit einer nachträglichen Rentenkürzung wohl nicht einverstanden sein.

  • Die Löhne sind aber nicht auf dem Niveau von 2019 geblieben, sondern gesunken. Mit Netto muss man gar nicht erst anfangen, das hat mit den Leistungen der GRV nichts zu tun.


    Sie haben 900 Euro errechnet, das ist aber nicht der Maximalschaden, dieser liegt wie gesagt eher in Richtung 2000-3000 Euro.


    Die gesetzliche Rentenversicherung klaut den Menschen das Geld aus der Tasche, weil Sie sich bei den vorläufigen Werten vollkommen verschätzt hat. 2020 wurde der Wert vor der Pandemie errechnet. 2021 mit dem Wissen der Wirtschaftskrise überschreitet die Grenze zum Betrug eindeutig. Kein Versicherter hat ein Rechtsmittel in der Hand, um gegen diese willkürlich festgesetzten Beträge vorzugehen, da diese gesetzlich geregelt sind.


    Erschreckend wie es mittlerweile in diesem Land gar nicht mehr zu einem Aufschrei führt, wenn unschuldigen Menschen das Geld aus der Tasche geklaut wird. Mich wundert nichts mehr, aber ich kann nur jedem Raten von der GRV Abstand zu halten.

  • Abgesehen von der Anmaßung jetzt schon die Auswirkungen kennen zu wollen ist Ihre Argumentation schon recht einseitig bzw. verkürzt. Sie unterschlagen nämlich den Umstand, dass das vorläufige Durchschnittsentgelt auch mehrfach unterhalb des entgültigen Durchschnittsentgeltes lag. Somit wäre dies Ihrer Argumentation zufolge wahrscheinlich ein Untreuetatbestand der Rentenversicherung gegenüber der Versichertengemeinschaft, weil bestimmte Rentenjahrgänge zu günstig dabei abschneiden.


    Zum Nachschlagen:

    https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/Anlage_1.html


    Und wenn wegen dieser Verfahrensweise kein Aufstand ausbricht, dann wundert mich das recht wenig, reden wir hier doch über Größenordnungen von Richtung 2 Promille des Rentenzahlbetrages und darunter.

  • Sich mit Absicht (gesetzliche Verwaltungsvereinfachung) zu Lasten der Versicherten zu verschätzen ist und bleibt Betrug und in diesem Fall werden ihre "Promille" zu einem Milliardenbetrug an den drei Rentnerjahrgängen die es besonders stark betrifft.

  • (...) diese willkürlich festgesetzten Beträge vorzugehen, da diese gesetzlich geregelt sind.

    Gesetzlich geregelt ist genau das Gegenteil von willkürlich festgesetzt.


    Und "wenn unschuldigen Menschen das Geld aus der Tasche geklaut wird", dann sind wir in der Diskussion schon irgendwo ganz woanders, aber nicht mehr bei der Rente im Finanztip, oder?

  • Übrigens: Wer im Januar 2020 in Altersrente ging, ist nicht betroffen. Folglich ist es nicht ganz zutreffend, von 3 Jahrgängen zu sprechen.

    Jemand ohne beitragspflichtige Einnahmen in 2020 und 2021 kann sich die Aufregung ebenfalls sparen.


    Weltuntergang und Petitesse liegen näher beieinander als man gemeinhin denkt.

  • Die ursprüngliche Frage war doch, wie die RV die Entgeltpunkte berechnet, oder?

    Irgendwie kann ich die Aufreger, wie auch das Aufregen über die Aufreger nicht so ganz nachvollziehen...

    Es lassen sich, ohne dass man/frau lange suchen muss, hunderte Themen finden, über die man sich aufregen kann... aber die gehören in andere Foren!

    Da die Frage des TE inzwischen als beantwortet gelten könnte, können wir uns ja jetzt auch über die unterschiedliche Viskosität von Gummibärchen verchiedener Hersteller unterhalten ;)

  • Gesetzlich geregelt ist genau das Gegenteil von willkürlich festgesetzt.


    Und "wenn unschuldigen Menschen das Geld aus der Tasche geklaut wird", dann sind wir in der Diskussion schon irgendwo ganz woanders, aber nicht mehr bei der Rente im Finanztip, oder?

    Und wenn die Bundesregierung nächstes Jahr das Durchschnittsentgelt auf 1.000.000 Euro schätzt, dann ist es immer noch gesetzlich. Dann bekommt die Canaille aber eben fast überhaupt keine Entgeltpunkte mehr. Sklaverei war übrigens auch mal gesetzlich, man muss schon sehr obrigkeitsgeil sein, um sich so etwas gefallen zu lassen. Die vorläufigen Werte dienen lediglich zur Verwaltungsvereinfachung, werden nun aber missbraucht, um Renten zu kürzen. Das ist nicht mehr gesetzlich, sondern Betrug. Es betrifft jeden der zwischen 2020 und Ende 2022 in Rente geht. Also durchaus 3 Rentnerkohorten.

  • Ich schätze, Sie haben sich vor der Behauptung nicht mit dem Gesetz befasst, sonst hätten Sie sich wahrscheinlich nicht auf derartige Aussagen verstiegen.


    Lesen Sie doch im SGB VI einmal nach, was Paragraph 69 (Obacht, der verweist auf den Paragraphen 68.) so regelt. Nämlich, dass statisch ermittelt (und fortgeschrieben) wird, was als Durchschnittsentgelt anzusetzen ist.


    Ist wahrscheinlich die am schlechtesten getarnte Verschwörung, die es je gegeben hat. ;)

  • Lesen Sie doch im SGB VI einmal nach, was Paragraph 69 (Obacht, der verweist auf den Paragraphen 68.) so regelt. Nämlich, dass statisch ermittelt (und fortgeschrieben) wird, was als Durchschnittsentgelt anzusetzen ist.

    Mich würde mal interessieren, wie das geschieht. Richtige Daten stehen da kaum zur Verfügung. Rd. 40.000 EUR p.a. Durchschnittsentgelt? Da kann ich die Diskussion über zu niedrige Löhne in vielen Bereichen gar nicht verstehen. Gestiegen von 2019 auf 2020 um 4,2% im Westen und 5,6% im Osten. Den Ossis muss es aber gut gehen! Da brummt die Wirtschaft.


    Offensichtlich funktioniert das so: Hauptsache das Rentenniveau und die Beitragshöhe ist noch gerade erträglich.


    Und es ist Wahljahr: da kürzt man keine Renten. Stattdessen impft man bevorzugt SPD und CDU Wähler.


    Von den Gerichten kann man da sicherlich nichts erwarten.


    Erschreckend wie es mittlerweile in diesem Land gar nicht mehr zu einem Aufschrei führt, wenn unschuldigen Menschen das Geld aus der Tasche geklaut wird. Mich wundert nichts mehr, aber ich kann nur jedem Raten von der GRV Abstand zu halten.


    Die Menschen werden medial eingelullt und es funktioniert. Die Meisten haben nur die gesetzlichen Systeme zur Versorgung. Also müssen sie dran glauben (doppeldeutig!).

    Lass keinen zwischen Dich und Dein Geld.