Unterschiedliche Renten

  • Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage, die ich bisher nicht ausreichend erklärt bekommen habe.

    Ich bin inzwischen im rentenfähigen Alter und bekomme tatsächlich 4 unterschiedliche Versorgungsbezüge. Also, für 5-jährige Angestelltenzeit bekomme ich eine kleine Rente. Dann bekomme ich Pension, weil ich nach der Angestelltenzeit im Beamtenverhältnis war. Durch einen Arbeitsunfall erhalte ich auch noch eine BG-Unfallrente und nun auch noch eine Witwenrente. Um Zahlen zu nennen:

    240 € Rente (Brutto)

    1800 € Pension (Brutto) Diese wird aber immer schon versteuert ausgezahlt. (also Netto ungefähr 1600 €)

    Die Unfallrente beträgt 798 € und die Witwenrente vermutlich so um die 200 €. (Das wird gerade berechnet) Wie setzt sich hier jetzt der Steuersatz zusammen. Als ich nur die Pension und die Unfallrente bekommen bekommen hatte, hatte ich bei der Steuererklärung keine Nachzahlung zu leisten.(weil die Pension ja schon versteuert ausgezahlt wird.) Nach zusätzlichem Bezug der 240 € Rente dann 400 € Nachzahlung, weil die Rente ja unversteuert ausgezahlt wird. Jetzt würde mich interessieren, wie das nun beim Bezug der Witwenrente aussieht. Man kommt doch in höhere Steuerklassen, wenn das Einkommen höher wird, oder nicht????:/

  • Hallo.


    Letztlich werden die Einkünfte (nachdem berechnet wurde, was sich wie gegenseitig beeinflusst) aufaddiert, die steuerfreien Anteile herausgerechnet und Werbungskosten abgezogen. Damit ergibt sich das zu versteuernde Einkommen. Je höher dieses ist, desto höher ist der Steuersatz und entsprechend auch die zu zahlende Steuer. Das Verhältnis zwischen Brutto und Netto wird bei der Witwenrente ähnlich sein wie bei der Altersrente. (Durch die Progression ggf. etwas ungünstiger.)


    Mit Steuerklassen hat das Ganze aber recht wenig zu tun. Die Steuerklassen geben den Rahmen der Steuervorauszahlungen (z. B. als "Lohnsteuer") vor. Mit dem Steuerbescheid werden die Vorauszahlungen verrechnet und man muss nachzahlen oder bekommt etwas erstattet.

  • Vielen Dank für die Info. Das war endlich mal eine Erklärung die ich verstanden habe. Ich werde das mal einem Steuerberater geben, wenn die genaue Höhe der Witwenrente fest steht. Ich würde gerne die Summe X, die das Finanzamt von mir zurück fordert, vorher schon weglegen, denn ich habe nicht so gerne irgendwo Schulden oder Nachzahlungen zu leisten. Ein schönes Wochenende und noch mal lieben Dank für die Auskunft.