Kapitalertragsteuer absetzbar, wenn der Sparerpauschbetrag ausgenutzt wurde?

  • Hallo,


    kann man bezahlte Kapitalertragsteuer durch den ETF-Verkauf steuerlich mit einer Steuererklärung absetzen, vorausgesetzt, dass der Sparerpauschbetrag schon ausgenutzt wurde UND dass man in diesem Jahr zu viel Lohnsteuer bezahlt hat?


    Nehmen wir ein Beispiel an, um dies zu verdeutlichen.


    Am Anfang eines Jahres kaufe ich einen ETF zum Kurs 1000 EUR. Nach einem Jahr entschiede ich mich den ETF zu verkaufen. Beim Verkauf hat der ETF Kurs von 2001 EUR.


    Bruttogewinn durch Kurssteigerung: 2001 - 1000 = 1001 EUR

    Bezahlte Steuer: ( Bruttogewinn - Sparerpauschbetrag (Single) ) * Kapitalertragsteuersatz = (1001 - 801) * 70% * 26,375% = 36,925 EUR


    Also insgesamt 36,925 EUR wurde versteuert.


    Wenn ich jetzt in diesem Jahr zu viel Lohnsteuer bezahlt habe, konnte ich im nächsten diese 36,925 EUR steuerlich absetzten?

    Wenn ja, kann man in Theorie auch die ganze Summe absetzen?


    Ich freue mich auf Ihre Antworten :)!

    Vielen Dank vorab!


    Liebe Grüße

    Krautersalat

  • Hallo Kraeutersalat,


    du zahlst auf die Kapitalerträge bis zu einer Grenze von 801 € keine Steuern.

    Alles, was darüber ist, wird mit 25 % (+ Soli + ggfs. Kirchensteuer) versteuert.

    Wenn du die Kapitalerträge in der Steuererklärung angibst und dein Steuersatz unter 25 % liegt, werden die Kapitalerträge mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert.

  • Hallo Kraeutersalat , willkommen im Finanztip-Forum.


    Warnhinweis: keine Steeurberatung.


    Im Grundsatz ist das so, dass die Kapitalertragssteuer mit der EInkommens-/Lohnsteuer nichts zu hat, es sei denn man hat so wenig Einkünfte, dass die sog. Günstigerprüfung zieht, d.h. der persönliche Grenzsteuersatz ist niedriger als die KapESt. In anderen Fällen findet mMn sonst eine Verrechnung nicht statt.

  • Hallo ihr beiden,


    Vielen Dank für die schnelle Antworten!


    Mein Lohnsteuersatz liegt über den Grenzsteuersatz.

    Also die gezahlten Kapitalertragsteuern können nicht steuerlich absetzbar werden (außer durch den Sparerpauschbetrag)?


    :(

  • Meines Wissens nicht.

    (Wenn du die 801 € auf mehrere Banken verteilt hast und evtl. nicht den letzten Cent ausgeschöpft hast, könnte es sich lohnen, die Kapitalerträge in die Steuererklärung zu nehmen. Dann werden die 801 € komplett berücksichtigt.)

  • Alles klar. Dann ich es wahrscheinlich am besten ETF-Anteile Stück für Stück (jedes Jahr zum Gewinn von 801 EUR) verkaufen und nicht alles in einem Jahr verkaufen, um die Bezahlung der Kapitalertragsteuer zu minimieren. Und dann am besten die Summe wieder in den ETF zu investieren.

  • Im Grundsatz ja.


    Oben in Deiner Steuerberechnung ist mMn ein Fehler.

    Bruttogewinn durch Kurssteigerung: 2001 - 1000 = 1001 EUR

    Bezahlte Steuer: ( Bruttogewinn - Sparerpauschbetrag (Single) ) * Kapitalertragsteuersatz = (1001 - 801) * 70% * 26,375% = 36,925 EUR

    Die Rechnung geht mMn so.

    Bruttogewinn 1001 €

    Stpfl. Gewinn 1001*0,7 = 700,70 €

    davon ab Pauschbetrag 801 €

    nix zu versteuern.


    In dem Fall ist es einfacher dem Bruttogewinn den fiktiv um die Teilfreistellung erhöhten Pauschbetrag gegenüber zustellen, also 801 / 0,7 = 1.144 €.

  • Hallo Kater.Ka,


    vielen Dank für die Korrektur.


    Ja, Du hast Recht, meine Berechnung ist eigentlich falsch. Ich habe mich verschrieben.


    Also wenn der Pauschbetrag schon ausgenutzt würde, dann müsste man 184,1€ Kapitalertragsteuer bezahlen. Also 1001€ x (100% – 30%) x 26,375% = 184,1€