Hallo,
wir haben im September 2011 für eine Immobilienfinanzierung einen Kredit aufgenommen und Bearbeitungsgebühren gezahlt. Leider haben wir erst heute von der Frist zur Einreichung erfahren.
Meine Frage: Haben wir noch irgendeine Chance, unsere Bearbeitungsgebühren zurückzufordern?
Die ganze Thematik ist etwas verwirrend , es wird geschrieben, der Anspruch erlischt erst 10 Jahre nach Zahlung der Gebühr
Gruß Michael
michelel
- michelel
- Erledigt
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Achtung: Alle Ansprüche aus den Jahren 2004-2011 verjähren zum 31.12! In der Entscheidung des BGH wurde dies als eine Art Sonderregelung gesetzt. Nur die Ansprüche ab 2012 können weiterhin problemlos eingefordert werden.
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Um es kurz zu machen .... die Bank hat Glück, denn Ihr Anspruch ist nun verjährt.
Sie können nunmehr nur noch auf Kulanz des Instituts hoffen.
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Danke für Eure Kommentare!
Werden alles probiern, um unser Geld zurückzubekommen.
Was ist Eure Meinung? Gleich über den Ombudsmann probiern?
Gruß Michael -
nun ja, gib`nicht gleich auf, sondern lese mal hier: http://verbraucher.bankenverband.de/beschwerdestelle/
ich zitiere:
[...] Für die Dauer des Ombudsmannverfahrens ist die Verjährung gehemmt. Sie beginnt an dem Tag, an dem die Beschwerde beim Bankenverband eingegangen ist (per Mail, Fax oder Brief). Die Verjährungshemmung tritt auch dann ein, wenn der Eingang der Beschwerde von der Kundenbeschwerdestelle erst später (z. B. im Januar 2015) bestätigt wird.[...] ...............
wenn du also noch HEUTE dort hin faxt und mails, hast du zwar keinen gesetzlichen anspruch mehr, aber vllt lässt man "gnade vor recht" ergehen deine chancen stehen nicht gut, aber besser, als es ganz zu lassen, oder
ich drücke die daumen, und lasse mal hören.. -
Danke für Eure Kommentare!
Werden alles probiern, um unser Geld zurückzubekommen.
Was ist Eure Meinung? Gleich über den Ombudsmann probiern?
Gruß Michaelach guck, da haben sich die posts nun überschnitten..
versuche es, aber halte deine hoffnungen lieber vorerst auf sparflamme
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Werden wir machen! Danke für Deine Hilfe
Gruß Michael -
michael, du findest alle infos dazu unter dem link.. viel glück..
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Dann drücken wir mal die Daumen, einfach hier berichten was der Ombudsmann aus Ihrem Anliegen gemacht hat. Interessiert sicherlich den ein oder anderen hier.
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Nicht zu vergessen: Wenn die Gebühren anteilig auch 2012 oder später gezahlt wurde, kann man diese auch jetzt noch zurückfordern.