Steuererklärung: Werbungskosten für das Masterstudium in Deutschland, aber Werbungskosten sind im Ausland entstanden

  • Hallo liebe Finanztip-Community,


    ich habe ein paar Fragen in Bezug auf die Werbungskosten für das Zweitstudium. Ich mache zum ersten Mal die Steuererklärung in Deutschland und habe einige Zweifel.


    Im Jahr 2017 habe ich mein Masterstudium in Deutschland begonnen und da ich seit letztem Jahr als Angestellte in Deutschland arbeite, will ich die Werbungskosten, die während des Masterstudiums entstanden sind, steuerlich absetzen.


    Als ich mich für das Masterstudium beworben habe, wurde ein Teil der Werbungskosten im Ausland (Kroatien, EU) entstanden, da ich damals dort gewohnt habe. Ich frage mich nun, ob ich die Werbungskosten geltend machen kann, da sie in Kroatien angefallen sind.


    Nämlich während der Bewerbung für das Masterstudium sind die folgenden Kosten entstanden:


    1) Kosten für Sprachteste

    2) Das Versand der Bewerbungsunterlagen an Unis

    3) Laptop-Kauf für das Studium


    Da diese Kosten in Kroatien entstanden sind, kann ich sie eigentlich steuerlich absetzen?


    Zusatzfrage, ich habe auch Flugtickets für die Stipendiengespräche (DAAD) bezahlt. Diese Stipendien sollten für die Finanzierung meines Studiums verwendet werden. Ich habe aber das Stipendium nicht bekommen.

    Ist es möglich, diese die Flugtickets abzusetzen? Logischerweise würde ich "ja" sagen, da diese Kosten im Rahmen des Masterstudiums angefallen sind.


    Herzlichen Dank im Voraus!


    Mit freundlichen Grüßen

    Kräutersalat

  • Ja, ob erst oder zweit studium sollte egal sein. der wichtigere punkt ist aber, dass diese kosten immer direkt in die jährliche steuererklärung gepackt werden müssen.

    man hat ja eine gewisse zeit nachträglich steuererklärungen abzugeben, aber du müsstest für jedes jahr in dem die kosten entstanden sind eine machen und dann auf die steuerbescheide schauen ob da der sog "verlustvortrag" eingetragen ist (unter der annahme, das du in den letzten jahren noch unter dem einkommenssteur freibetrag geblieben bist).


    ich hab meine studiengebühren für meine auslandsstudium in den niederlanden auch nur mit aufwand und hilfe eines steuerberaters wieder zurückbekommen