Hallo liebes Forum,
meine Ehefrau und ich hatten die Erwartung, ab Januar als Arbeitnehmer keinen monatlichen Solidaritätszuschlag mehr zahlen zu müssen. Wir liegen unterhalb der festgelegten Grenze bzgl. des Bruttojahresarbeitslohns.
Nun wird offenbar bei einer Steuerklassenwahl 4 und 4 anders verfahren und es muss (zunächst) monatlich Soli gezahlt werden. Diese Regelung überrascht m.E. insofern, da bei der Steuerklassenwahl 4 und 4 annähernd die tatsächlichen Einkommensteuern bereits laufend gezahlt werden und hohe Steuernachzahlungen im kommenden Jahr vermieden werden. Trotz dieser für den Fiskus günstigen Situation, ist trotzdem ein monatlicher Solidaritätszuschlag zu zahlen. Bei einer Steuerklassenwahl 3 und 5 würde der monatliche Solidaritätszuschlag entfallen, hat das Finanzamt auf Nachfrage mitgeteilt.
Es fällt mir schwer, mich damit abzufinden.
Mich würden andere Meinungen hierzu interessieren.
Grüße
Andreas