100% Finanzierung mit 1% Tilgung - wer bietet das an?

  • Ich habe in den 90ern nur eine Wohnung mit >100%/1% finanziert, ansonsten wollte ich mehr Sicherheit. Voraussetzung war für mich, dass die Miete alle Kosten inkl. Tilgung deckt. Das ist bei der heutigen Relation von Kaufpreis zu Miete eben nicht mehr möglich.

  • Zum eigentlichen Thema:

    https://dejure.org/gesetze/BGB/490.html


    Wird der künftig relevanter oder nicht?

    Ich nehme mal an, dass Deine Frage auf Absatz 1 zielt:


    "Wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung des Darlehens, auch unter Verwertung der Sicherheit, gefährdet wird, kann der Darlehensgeber den Darlehensvertrag ... kündigen."


    Ich finde die Regel schon hammerhart. Also selbst wenn Du Deine Raten bisher immer (noch) bezahlen konntest, kann die Bank kündigen, wenn sie befürchten muss, dass Du es aufgrund einer Verschlechterung der Verhältnisse nicht zurückzahlen können wirst.


    Aber wann wird sie das wirklich tun? Bei sinkenden Immobilienpreisen reihenweise Kredite kündigen, die Leute aus ihren Häusern kegeln und zwangsversteigern? Was würde die Bank dabei gewinnen? Sinnvoll ist das doch nur bei einer werthaltigen Immobilie in einem intakten Markt, bei der Kreditnehmer Probleme bekommen hat. (Ok, eine einzelne Bank könnte versuchen, schneller zu sein als der Rest.)

  • Mittlerweile habe ich etwas mehr herumgelesen und gehe davon aus, dass sich der Paragraph brisanter liest, als er später tatsächlich angewandt wird. Ein flächendeckendes Phänomen wird es wohl nicht werden, punktuell muss nachträglich wohl noch etwas mehr Sicherheit hinterlegt werden, aber das sollen wohl Einzelfälle bleiben, wenn ich den netten Immobilienfinanzierungsvermittler richtig verstanden habe.


    Allerdings spricht das alles aus meiner Sicht für schnellstmögliche Tilgung. :)

  • Auf den § 490 Abs. 1 BGB hatte ich hier - allerdings nur als worst-case-Fall - schon vor geraumer Zeit mal hingewiesen, als reine de jure Betrachtung.


    In praxi aber wird so gut wie keine Bank diese juristische Karte ziehen, solange der Darlehensnehmer treu und brav seine monatlichen Raten abdrückt (und die Bank so ihre Marge verdient). Ist wie mit der Gans, die goldene Eier legt (Aesops Fabeln ?), warum sollte ein Staat, eine Bank usw. ihre "Gänse" schlachten ?


    Dem von Pantoffelheld Gesagten (Beitrag 82 Abs. 3) würde ich außerdem zustimmen. Zumal notleidende Kredite samt Verwertung der Sicherheiten (bei Immobilienkrediten im Zweifel ein langwieriges Zwangsversteigerungsverfahren) für Banken eine leidige und aufwändige Angelegenheit sind. Wobei: Die denkbare Ausnahme aus Banksicht "if you panic, panic first" könnte in seltenen Ausnahmefällen vielleicht doch mal greifen. Wenn auch wohl sehr unwahrscheinlich.


    Problematisch in dem Kontext könnte es eventuell aber bei Ablauf der Zinsbindungsfrist werden, vor allen Dingen dann, wenn keine Prolongation bei der gleichen Bank sondern eine Anschlussfinanzierung bei einer anderen (neuen) Bank angestrebt wird. Dann wird nämlich eine komplette neue Kreditwürdigkeitsprüfung für den neuen und unbekannten Darlehensnehmer fällig (dann würde das Darlehen zwar nicht "außerordentlich" gekündigt, es wird aber u. U. schwer, überhaupt noch ein Darlehen zu bekommen).


    Dürfte ähnlich wie mit der Packungsbeilage von Medikamenten bezüglich Nebenwirkungen sein - wenn die jemand wirklich komplett liest oder gar inhaltlich inhaliert, würden so manche das Medikament gar nicht mehr einnehmen wollen. So dürfte es auch bei Darlehensverträgen sein - nicht wenige werden das einfach unterschreiben ohne es vollumfänglich verstanden zu haben oder verstehen zu wollen.


    (mein erster Darlehensvertag umfasste 1,5 Seiten - die letzten aktuellen Verträge 40, 50 oder noch mehr Seiten). ?(

  • Mittlerweile habe ich etwas mehr herumgelesen und gehe davon aus, dass sich der Paragraph brisanter liest, als er später tatsächlich angewandt wird.

    Ja, das liest sich spannender. Aber letztendlich hat auch die Bank keine Motivation genauer hinzuschauen, denn im Zweifelsfall müsste sie Sicherheiten fordern die es nicht gibt und dann ein Haus unter Beleihungswert zwangsversteigern. Dann kann sie das Restgeld von jemand fordern der gerade seinen Job und seine Wohnung verloren hat...

    Deshalb, solange die Raten gezahlt werden, wird das kaum zur Anwendung kommen. Immobilien werden ja auch praktischerweise nicht ständig bewertet wie z.B. Aktien

  • ...hat sich aufgrund des Zinsanstiegs zuletzt etwas geändert --> Update: die ING bietet 1% Tilgung nur noch bei maximal 80% Auslauf (bezogen auf den KP) an, dagegen haben sich manche Regionalbanken für Tilgungen unter 2% geöffnet. Auch die Coba bietet in Abhängigkeit von der Laufzeit (nicht zu verwechseln mit der Zinsbindung) Tilgung < 2% an.