Riester - garantiertes Kapital, Verzinsung und Gebühren

  • Hallo zusammen,


    aufgrund meiner geänderten Lebenssituation schaue ich gerade meine Altersvorsorgeverträge durch.
    Darunter ist auch ein Riestervertrag von der Postbank und ich wundere mich über die Angaben:


    Im Versicherungsschein wird in einer "Garantiewertetabelle" ein "beitragsfreies Verrentungskapital" angegeben und das pro Jahr ab Abschluss des Vertrags bis zum Renteneintritt.
    -> Verstehe ich es richtig, dass dieses Kapital für die Rentenzahlung zur Verfügung steht, wenn ich den Vertrag heute beitragsfrei stellen würde?


    Ich bekomme für jedes Jahr eine Info über den Stand der Versicherung. In der Standmitteilung zum 31.12.2020 ist das "gebildete Vorsorgekapital" um 12000 € niedriger angegeben als "das beitragsfreie Verrentungskapital" zum 1.1.2021.

    -> Das würde heißen, dass der Versicherer diese 12000 € bis Renteneintritt erwirtschaften müsste?


    Das Ding ist ein Altvertrag mit 2,75 % Garantiezins.

    -> Was bekomme ich wirklich garantiert? Besteht meine Garantie auf Eigenbeiträge + Zulagen, verzinst mit 2,75 % (und der Versicherer muss seine Kosten aus dem decken, was er über die 2,75 % hinaus erwirtschaftet)?


    Im Versicherungsschein ist auch ein "Kapitalwert zur Übertragung" genannt. In der Jahresmitteilung ist ein "Kapitalwert bei vorzeitiger Vertragsbeendung" genannt.
    -> Das eine wurde mir bei Vertragsabschluss garantiert, das andere ist der tatsächliche Wert, oder? Und das ist auch das Kapital das ggfs. an einen anderen Versicherer übertragen werden würde?

    Es gibt dann noch eine "Beitragserhaltgarantie" und im Kleingedruckten steht dazu, dass zum Renteneintritt die eigenen Beiträge und die Zulagen zur Verrentung zur Verfügung stehen. Aber das ist 14000 € unter dem "beitragsfreien Verrentungskapital".

    -> Was hat es mit dieser Beitragserhaltungsgarantie auf sich?


    Danke schonmal :)

  • Die Eigenbeiträge und Zulagen sind zum Rentenbeginn garantiert. Bis dahin werden sie aber nicht mit 2,75% verzinst, sondern nur der Teil der Beiträge und Zulagen, der in die Geldanlage fließt; vorher werden noch Provisionen und Verwaltungskosten abgezwackt. Wenn Du vor Rentenbeginn kündigst oder zu einem anderen Anbieter überträgst, greift nur das "gebildete Vorsorgekapital".


    14.000 € ist leider eine große Differenz. Je nach Restlaufzeit und aktueller Summe könnte in diesem Fall das Festhalten am Vertrag eine gute Entscheidung sein. Allerdings läufst Du dann in die Zwangsverrentung ein (abzgl. max. 30% Einmalbetrag bei Rentenbeginn). Wurde Dir ein fester Rentenfaktor zugesagt? Hast Du noch 44 Jahre bis Rentenbeginn?

  • Danke für die Erklärungen!


    Ich habe noch 20 Jahre bis zum Rentenbeginn und der Rentenfaktor ist leider nicht fix.

    Heute sind ca. 26000 € im Vertrag.

    Aber was bedeutet das "beitragsfreie Verrentungskapital" (über der Tabelle, in der das steht, steht "Garantiewerttabelle"?

  • Falls ich auf der Leitung stehe, tut es mir leid, aber ich blicke noch nicht durch.


    Im Versicherungsschein ist in dieser Garantiewerttabelle das beitragsfreie Verbrennungskapital genannt. 38.000 €.


    Und in der Jahresinfo gibt es diese Beitragserhaltsgarantie zum Renteneintritt von 24000 €.


    Ich komme mit dieser großen Differenz noch nicht klar.


    Letztlich ist für mich die Frage, was ich beim Renteneintritt garantiert habe, wenn ich den Betrag beitragsfrei stelle. Die 38000 € oder die 24000 €.

  • Ich vermute, dass die Garantiewertetabelle den jährlichen Wert angibt für den Fall, dass der Vertrag wie geplant bis zur Rente bespart wird. Und in der Jahresinfo steht der Wert, der sich ergäbe, wenn ab "jetzt" (Bewertungstag der Jahresinfo) keine Beiträge mehr bezahlt würden.

  • Ich habe dort heute angerufen und die Dame am Telefon konnte das auch nicht erklären.


    Sie meinte, dass in der Garantiewerttabelle eine Hochrechnung unter bestimmten Annahmen stünde. M.E. widerspricht das aber dem Begriff "Garantiewert" (zumal diese 38 k€ als als "beitragsfreies Verrentungskapital am 1.1.2021" genannt sind).


    Sie hat dann gesagt, dass der Betrag dieser Beitragserhaltsgarantie jedes Jahr steigt, was auch zutrifft - bisher natürlich aufgrund meiner Beiträge und der Zulagen. Kann natürlich sein, dass der Wert dieser Beitragserhaltungsgarantie auch dann steigt, wenn der Vertrag beitragsfrei ist und in 20 Jahren diese 38 k€ erreicht.


    Einerseits beruhigend, dass nicht nur tobiasweiss und ich das nicht verstehen. Aber auch beunruhigend, wenn die Versicherung selbst nicht sagen kann, was die Zahlen in den Mitteilungen bedeuten :-/

    Also Nachfrage per E-Mail, was welche Zahl bedeutet.


    Dabei will ich doch nur rausfinden, ob ich den Vertrag weiter bespare, beitragsfrei stelle oder das Kapital anderweitig anlege :(

  • So, die Herrschaften haben geantwortet.
    Allerdings haben sie im ersten Schreiben einen Betrag genannt, den ich in überhaupt keiner der mir zur Verfügung stehenden Unterlagen gefunden habe. Auf meine Nachfrage wurde bestätigt, dass die 38 k€ bei Beitragsfreistellung zum 1.1.2021 relevant sind und zum heutigen Zeitpunkt ein bisschen mehr garantiert wird, vermutlich wegen der aufgelaufenen Zinsen.
    Ich frage aber nochmal nach, warum in der Jahresmitteilung ein anderer Betrag genannt wird, als jetzt auf (mehrfache) Nachfrage...

  • Wenn in der Jahresmitteilung der Stichtag (Bewertungstag) auch der 01.01.2021 ist, muss der gleiche Betrag rauskommen. Es sei denn, sie haben sich verrechnet und das nun korrigiert, aber das kann ich mir kaum vorstellen.


    Kein Wunder, dass immer mehr Gesellschaften keine neuen Verträge mehr anbieten: Es ist ihnen selbst zu kompliziert geworden. ;)

  • Ich habe 1 oder 2 Jahre nach Vertragsabschluss den monatlichen Betrag erhöht, weil sich mein Gehalt deutlich erhöht hat. Ich habe den Eindruck, dass die in den Berechnungen ein "lustiges Kuddelmuddel" aus Daten aus dem Vertrag und Daten aus der Erhöhung haben...

  • Hallo andiii_98 , wenn wir weiter mitraten sollen (gerne!), müsstest Du die relevanten Dokumente anonymisiert hier hochladen. Bitte beim Anonymisieren sorgfältig vorgehen, aber nicht so gründlich wie neulich eine Teilnehmerin, die die ganzen Beträge gleich mit geschwärzt hat...

  • Dieser Laden macht mich wahnsinnig...


    Ich habe die darauf hingewiesen, dass sie im Versicherungsschein einen Betrag X in der Tabelle mit Überschrift "Garantiewerttabelle" in der Zeile "Beitragsfreistellung zum 1.1.2021 nennen.


    Darauf kam diese Antwort:
    "Im Falle einer Beitragsfreistellung zum 1.1.2021 würde das tatsächliche beitragsfreie Verrentungskapital sogar höher ausfallen - nämlich Y €."
    (Y ist ca. 3000 € höher als das X im Versicherungsschein.)


    Soweit hatte ich es im Thread schon dargestellt.


    Ich habe dann nachgefragt, warum in der jährlichen Kundeninfo in der Rubrik "Beitragserhaltsgarantie bei Beitragsfreistellung zum 1.1.2021" 24761 € genannt ist.


    Darauf kam diese Antwort:



    Ich hatte bisher den Sinn einer Beitragsfreistellung z.B. zum 1.1.2021 so verstanden, dass man ab 1.1.2021 eben keine Beiträge mehr zahlt und demzufolge kein "konstanter Beitragszahlungsverlauf" existiert.


    Wenn ich das gaaaaaanz grob durchrechne, komme ich mit den 2100 € jährlich an Eigenbeiträgen und Zulagen über die bisherige Laufzeit auf diese 24761 € aus dem Screenshot. Wenn keine weiteren Eigenbeiträge und Zulagen mehr dazu kommen und man diese 24761 € bis zum Renteneintritt garantieverzinst, komme ich etwa auf die Werte X und Y.

    Mein Verdacht, dass die ihre Verträge selbst nicht überblicken, bestätigt sich...

  • Wahnsinn, fast ein halbes Jahr nach meiner ersten Anfrage kam nun die Rückmeldung der Bafin und die PBV hat es geschafft, nach mehreren Nachfragen nun gegenüber der Bafin die nötigen Auskünfte zu erteilen.


    Das beitragsfreie Verrentungskapital aus dem Versicherungsschein ist tatsächlich der Betrag, der bei Beitragsfreistellung zum Tag X dann zur Verrentung zur Verfügung steht.

    In der Beitragserhaltsgarantie sind die bis heute gezahlten Beiträge + Zulagen + Zinsen enthalten. Wenn der Vertrag beitragsfrei gestellt wird, würde diese Beitragserhaltsgarantie jährlich weiter steigen, bis sie dann am Tag des Renteneintritts den Wert des o.g. "beitragsfreien Verrentungskapitals" erreicht.

    Ich frage lieber nicht nach, warum man die Beträge nicht angleicht und ich frage lieber auch nicht, warum die PBV zahllose Schreiben von der Bafin und mir benötigt, um das zu erklären.