Unterhaltsvorschuss: Zahlungsaufforderung trotz Nachweise zu Bewerbungsbemühungen

  • Liebe Leserin, Lieber Leser,


    Es geht um Zahlungsaufforderung trotz Nachweise zu Bewerbungsbemühungen.

    Durch einen Schreiben wurde ich erfordert die Nachweise zu Bewerbungsbemühungen nachzureichen oder den Unterhalt zuzahlen.

    Nach einem Jahr erhalte ich einen Schreiben drin steht : " Die Von Ihnen eingereichten Nachweise zu Bewerbungsbemühungen habe ich erhalten. Diese sind jedoch nicht ausreichend."

    ich muss Für die ganzem Jahr entstandenen Rückstand in Höhe von 3030,00 € zahlen.


    Warum schreibt mir die Landesamt erst nach einem Jahr und nicht nach Einreichung meiner ersten Nachweise zu Bewerbungsbemühungen ?


    Kann mir bitte Jemand Helfen ?


    Vielen Dank !

  • Hallo.


    Aus den wenigen Angaben lässt sich recht wenig ableiten. Am besten wird es sein, die Sachbearbeitung anzurufen und um Erläuterung zu bitten. Ggf. ließen sich ja noch weitere Unterlagen nachreichen, falls die bisherigen Nachweise nicht ausreichend sind. Was konkret fehlt, werden wir hier in Ferndiagnose kaum feststellen können.

  • Guten Tag Referat Janders,

    Hallo.


    Aus den wenigen Angaben lässt sich recht wenig ableiten. Am besten wird es sein, die Sachbearbeitung anzurufen und um Erläuterung zu bitten. Ggf. ließen sich ja noch weitere Unterlagen nachreichen, falls die bisherigen Nachweise nicht ausreichend sind. Was konkret fehlt, werden wir hier in Ferndiagnose kaum feststellen können.

    Danke für die Antwort!

    Nach Erhalt des Schreibens, habe ich die Sachbearbeiter angerufen um die Erläuterung gebettet.

    Der Sachbearbeiter erklärt mir die Bedeutung des Satzes "Nachweise nicht ausreichend sind" heißt , dass ich nach einem Jahr noch kein Arbeit gefunden habe, und das liegt an mir, weil ich kein guter Qualifikation in Arbeitsmarkt habe.

    Meine Nachweise zu Bewerbungsbemühungen waren ganz, Komplet und Korrekt. Min 20 Bewerbung pro Monat.