Liebe Leserin, Lieber Leser,
Es geht um Zahlungsaufforderung trotz Nachweise zu Bewerbungsbemühungen.
Durch einen Schreiben wurde ich erfordert die Nachweise zu Bewerbungsbemühungen nachzureichen oder den Unterhalt zuzahlen.
Nach einem Jahr erhalte ich einen Schreiben drin steht : " Die Von Ihnen eingereichten Nachweise zu Bewerbungsbemühungen habe ich erhalten. Diese sind jedoch nicht ausreichend."
ich muss Für die ganzem Jahr entstandenen Rückstand in Höhe von 3030,00 € zahlen.
Warum schreibt mir die Landesamt erst nach einem Jahr und nicht nach Einreichung meiner ersten Nachweise zu Bewerbungsbemühungen ?
Kann mir bitte Jemand Helfen ?
Vielen Dank !