Existenzminimum

  • Guten Tag,
    wie verhält es sich wenn der Zahlungspflichtige (Arbeitnehmer) sich auf sein Existenzminimum bezieht und dadurch (auch nach Prüfung durch das Jugendamt) weniger Unterhalt als in der Düsseldorfer Tabelle zahlt, aber die Unterhaltsempfänger (beide minderjährig) dadurch unter dem Existenzminimun liegen. Was für Möglichkeiten gibt es hier? Von Sozialleistungen muss ich hier absehen.