SBU oder BUZ-Kombi z.B. mit Basisrente

  • Hallo community, ich bin auf der Suche nach einer flexiblen BU-Absicherung und schwanke zwischen einer Solo-BU und einer gekoppelten BUZ mit Basisrente. Bei MLP scheint die Priorität bei der zweiten Lösung zu liegen. Übrigens auch bei einem Anbieter, der auf der ft-Empfehlungsliste steht. Was mich auch stört, ist diese verkäuferisch-manipulative Art, mit der das Steuerthema beworben wird (Vielleicht nur ein Bauchgefühl). In beiden Fällen wurde mir der Steuervorteil schöngerechnet. Aber wenn ich das ft-votum zu dem Thema lese oder auch diverse andere Blogbeiträge im Netz, lautet die Empfehlung nahezu unisono "Finger weg von der Kombi BU+Basisrente". Spricht außer dem Steueraspekt etwas für das Kombi-Modell? Und ist der Steuereffekt wirklich so relevant? Freue mich in jedem Fall über Euer Feedback.

  • Je weniger Kontakt du mit MLP hast und je mehr Prio du auf Rendite statt Steuernsparen hast, desto glücklicher und vermögender wirst du werden.

  • Ich arbeite mit Versicherungsberatern zusammen (das sind die, die ausschließlich beraten und keine Provisionen annehmen), und die betonen auch immer, die BU strikt von anderen Vertrögen zu trennen. Eine BU löst man normalerweise nicht mehr auf, weil ein Neuabschluss in jöherem Alter meist teurer wird. Andere Verträge werden dagegen je nach Lebenssituation auch wieder gekündigt. Bei einem Koppelprodukt geht das schlecht.

  • Bin gerade dabei so etwas aufzulösen. Ich hatte ursprünglich eine SBU mit einem mtl. Beitrag von ca. 85€. Damals wurde auch der Steuerspareffekt angeführt und die SBU in eine fondsgebundene Basisrente mit BU-Zusatz gewandelt. Natürlich so vorsorglich wie ich war mit 5% Dynamik. Aktuell lag der Beitrag bei ca. 250,00€ - BU 2500,00€ (130,00€ Basisrente + 120,00€ BU).

    Stand: 2007 / Rentenfaktor pro 1000,00€ Fondsguthaben 40,37€ DAV 2004 R = jährliche Rente

    Bei mir -> aktuell 20.000,00€/1.000 = 20*40,37€ = 807,40€ p.a. Brutto Rente = 67€ p.m. Brutto.

    ACHTUNG! Eine Basisrente kann man nicht kündigen, sondern nur Beitragsfrei stellen. D.h. ist wie eine gesetzliche Rente. Da ich noch 2 Kinder habe, ist es mir lieber das die noch eventuell von dem Rest bei einem frühzeitigen ableben was davon haben.

    Nun der große Knackpunkt an der Geschichte. Durch die Beitragsfreistellung (bei mir eventuelle Rückabwicklung), verlierst Du automatisch deine Zusatz-BU.

    Eine BU löst man normalerweise nicht mehr auf, weil ein Neuabschluss in jöherem Alter meist teurer wird.

    Ich habe Glück im Unglück. Da ich beim Abschluß der BU in einer höheren Risikoklasse eingestuft war, könnte ich heute zu den gleichen Konditionen einen neue gleichwertige abschließen. D.h. ich habe einen anderen Arbeitsplatz als zuvor (Büro) und würde somit in eine niedrigere Risikoklasse eingestuft.


    Hierzu ein Beitrag von Finanztip

    https://www.finanztip.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/

    Unter Punkt 6 steht folgendes

    Zitat:

    " Von einer Kombination der BU-Versicherung mit einer Kapitallebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung raten wir ab. Der zusätzliche Anteil für die Kapitalanlage macht den ohnehin recht hohen Beitrag für die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung nochmal deutlich teurer. Das verleitet dazu, eine zu niedrige Berufsunfähigkeitsrente zu vereinbaren. Wer sich wegen Arbeitslosigkeit, Elternzeit oder anderer finanzieller Engpässe den Beitrag nicht mehr leisten kann, verliert zusammen mit der Altersvorsorge auch den BU-Schutz. Wir empfehlen deshalb grundsätzlich, Sparverträge und die Versicherung gegen existenzielle Risiken zu trennen."


    Entscheide nun selbst, was für dich das beste ist.