Bonussparplan Laufzeit 25 Jahre vom 31.01.1997 bis 31.01.2022

  • Guten Tag,


    habe eine Frage zu meinem VR-Bonusplan. Er wurde wie oben beschrieben abgeschlossen und eine monatliche Rate am Anfang von 50,00 DM später in Euro eingezahlt.

    Im Jahre 2017 wurde letztmals eine Zinsgutschrift von 10,10 € dem Konto gutgeschrieben. Somit erfolgten in den Jahren 2018

    bis 2020 keine Zinsgutschriften mehr.

    Im VR-Bonusplan Absatz 3 Sonderzinsvereinbarung heisst es : Während der Dauer der Ratensparvereinbarung gilt folgende

    Sonderzinsvereinbarung: Das angesparte Gurhaben wird mit einem besonderen Zinssatz verzinst, er beträgt z.Z. 5,50 %. Zusätzlich erhält der Sparer ggf. nach einer Anlaufzeit (siehe Bonusstaffel) jährlich einen Bonus der jeweils auf die 12 gezahlten

    Raten des letzten Ansparjahres bezogen ist. Die hierfür geltende Bonusstaffel ist beigeheftet und Bestandteil dieses Vertrages.

    Zinsen und Bonus werden zum Jahresende dem Konto gutgeschrieben. Den jeweils gültigen Zinssatz gibt die Bank durch Aushang in ihren Geschäftsräumen bekannt. Sie kann den Zinssatz veränderten Marktverhältnissen. Mit dem Ende der Ratensparvereinbarung (Nr. 6) endet auch die Sonderzinsvereinbarung. Dann gilt : Ein noch bestehendes Spargurhaben wird mit dem jeweiligen, im Preisaushang bekannt gemachten Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist verzinst.

    Meine Frage ist, muss die Bank mir für die nicht gutgeschriebenen Zinsen in den Jahren 2017 bis 2020 Erstattung leisten ?

    Habe ich bei einer evtl. Klage, Aussicht auf Erfolg , bzw. gibt es schon ein festes richterliches Urteil dazu.


    Mit freundlichen Grüßen


    Karlheinz Theobald