Kleinunternehmerregelung PV Anlage

  • Hallo,

    ich habe seit 2008 eine 7,8 kw/p PV Anlage auf dem Dach montiert.

    Ich speise zu 100% ein. Um die Vorsteuer zurück zu bekommen, ist damals wohl keine Kleinunternehmerregelung gemacht worden. Habe das steuerlich 10 Jahre vom Steuerberater machen lassen. Seitdem mache ich das selbst.

    Hier auf Finanztip stand, dass man nach 6 Jahren in die Kleinunternehmerregelung "wechseln" kann und keine Umsatzsteuer mehr zahlen muss. Ich kann es mir in meinem Fall nicht vorstellen, da ich im 6. Jahr noch beim Steuerberater war und er nichts veranlaßt hat (Zahle also nach wie vor Umsatzsteuer). Auch der Betrag der Einspeisevergütung wurde damals "netto" kommuniziert und die Wirtschaftlichkeit damit berechnet. Die Umsatzsteuer bekomme ich dann noch "obendrauf".

    Bekäme ich als "Kleinunternehmer" jetzt die Umsatzsteuer zusätzlich ausgezahlt?

    Wer kann dazu etwas sagen?


    PS: von den max. Summen der Kleinunternehmerregelung bin ich weit entfernt.

  • Der Wechsel zur Kleinunternehmerregel hat bei PV-Anlagen nur bürokratische Vorteile. Als KLU erhälst Du die Einspeisevergütung ohne USt und musst daher keine USt ans FA abführen. Als "normaler Unternehmer" erhälst Du die Vergütung mit USt und musst die USt ans FA abführen. Da Du die Vorsteuern aus den Anschaffungskosten geltend gemacht hast, sind 6 Jahre abzuwarten. Wechselst Du vorher musst Du die Vorsteuern zeitanteilig zurückführen. Für zukünftige Arbeiten an der PV-Anlage kannst Du als KLU die Vorsteuern nicht "ziehen" und bleibst "daraufsitzen". Solltest Du noch andere gewerbliche Tätigkeiten ausüben: KLU würde alle Tätigkeiten betreffen.

    Das Bay. Landesamt für Steuern hat eine gute Broschüre für die steuerlichen angelegenheiten in Sachen PV:

    https://www.finanzamt.bayern.d…emen/Photovoltaikanlagen/