BHW Wahlzuteilung

  • Servus zusammen,


    ich habe eine kurze Verständnisfrage zu meiner Baufinanzierung, die ich über BHW abgeschlossen habe. Ich habe vor zig Jahren eine Immobilie über die BHW finanziert und zwar mittels Bausparvertrag und anschließenden Bauspardarlehen. Die Bewertungskennzahl ist noch jenseits von gut und böse (ca. bei 5), sodass der Vertrag noch lange nicht zuteilungsreif ist. Jetzt habe ich nochmal in das Vertragswerk reingeguckt und demnach gibt es die Möglichkeit einer Wahlzuteilung, die der Bausparer beantragen kann:


    "Der Bausparer kann in schriftlicher Form eine Wahlzuteilung des Bausparvertrages beantragen, wenn die Differenz von Bausparsumme und Bausparguthaben mindestens 25 % der Bausparsumme beträgt. Die Bausparkasse geht dabei wie folgt vor [...]." vgl. https://www.bhw.de/docs/Bausparbedingungen-dmaXX.pdf


    Diesen Passus verstehe ich nicht. Sehe ich es richtig, dass ich eine Wahlzuteilung beantragen kann wenn gilt:


    (100.000 - X) > 100.000 * 25%


    Dieses würde aber bedeuten, dass ich bereits vor der ersten Einzahlung in den BSV in die Wahlzuteilung gehen kann. Das kann irgendwie auch nicht sein...Ich steh' anscheinend komplett auf dem Schlauch :(


    Über Hilfe wäre ich sehr dankbar :thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Christian,


    folgenden ausführlichen Auszug:


    (3) Wahlzuteilung
    Der Bausparer kann in schriftlicher Form eine Wahlzuteilung des Bausparvertrages beantragen, wenn die Differenz von Bausparsumme und Bausparguthaben mindestens 25 % der Bausparsumme beträgt. Die Bausparkasse geht dabei wie folgt vor:
    a) Nach Eingang des Antrages wird der monatliche Tilgungsbeitrag (gerundet auf volle EUR) gemäß der nachstehenden Formel ermittelt:
    TB = TBF x BD x BD + 2 x BD


    BWZF x Saldensumme 1.000


    Hierin bedeuten
    Saldensumme = erreichte Saldensumme bei Antragseingang und
    TB = Tilgungsbeitrag in EUR
    TBF = Tilgungsbeitragsfaktor (Standardwert: 2,6)
    BD = Bauspardarlehen (Bausparsumme-Bausparguthaben)
    BWZF = Bewertungszahlfaktor (§ 1 Abs. 4)
    zum Zeitpunkt der Antragsbearbeitung.


    927 110 300 10.12


    Der Mindesttilgungsbeitrag beträgt 0,7 % des Bauspardarlehens. Die Wahlzuteilung kann nur erfolgen, wenn sich aus der Formel ein Tilgungsbeitrag von höchstens 3,0 % des Bauspardarlehens errechnet.
    Zur Sicherung der Zuteilung kann die Bausparkasse für alle Wahlzuteilungen ab einem vorgegebenen Termin den Tilgungsbeitragsfaktor ändern.


    b) Die Bausparkasse nimmt die Wahlzuteilung am dritten Monatsersten nach Eingang des Antrages in der Hauptverwaltung der Bausparkasse vor.


    c) Werden für die Wahlzuteilungen an einem Zuteilungstermin mehr Mittel benötigt als 25 % der für die Zuteilung insgesamt verfügbaren Mittel, kann die Bausparkasse die zuletzt beantragten Wahlzuteilungen verschieben.


    Daher würde mich zuerst folgendes Interessieren. Wann war denn laut dem Angebot bei Abschluss durch die BHW die Ablösung durch den Bausparer vorgesehen?


    Sie könnten sich durch die BHW ein Angebot zur Wahlzuteilung berechnen lassen. War das erste Darlehen endfällig oder mit einer geringen Tilgung berechnet?

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo Christian,


    wir hatten bei der BHW das gleiche Problem. Wir sollten dann einen teuren Zwischenfinanzierungskredit bis zur Zuteilung abschließen. Wir haben uns dann von dieser "tollen" Bausparkasse getrennt. Mussten dann auch noch kündigen - obwohl 10 Jahre angespart und haben dadurch natürlich die Abschlussgebühr in den Sand gesetzt.
    Wir lassen von Bausparverträgen die Finger und haben unsere Hausfinanzierung über ein Bankdarlehen laufen. Übersichtlich und jederzeit nachvollziehbar.
    Auch ich hatte damals die Passage mit den 25 % anders verstanden...

  • Hallo alle, hallo @Henning, @Sunshine66, @muc, @Franziska


    ich habe eine Nachfrage. Wir bereits beschrieben haben wir einen BausparSOFORTdarlehen abgeschlossen. Ich bin über diese Finanzierungsform im nachhinein nicht wirklich glücklich und suche Wege möglichst schnell aus dieser Finanzierungsform raus zu kommen.


    Ich hatte gedacht, dass ich mit Hilfe einer Wahlzuteilung früher aus diese Verträge rauskomme. Ich habe daher bei einem BHW Berater angerufen der mich freundlicherweise darauf hingewiesen hat, dass eine Wahlzuteilung bei BausparSOFORTdarlehen grundsätzlich nie möglich sei. In den Verträgen habe ich hierzu leider nichts gefunden daher die Frage: kennt sich einer von euch hierzu aus? Wen kann ich ggf. für weitere Hilfe kontaktieren? BHW zu glauben ist eine Sache, dass schriftlich vor einem liegen haben, ist eine andere Sache ;-))


    Und dann habe ich noch eine weitere Frage.
    Bei den BaussparSOFORTdarlehen gibt es folgende zwei Möglichkeiten Geld in das Konstrukt reinzuschießen:
    1. Sondertilgungen direkt in das Darlehen - der Darlehensbetrag reduziert sich und die Zinslast fällt in der folgenden Zeit geringer aus
    2. Sonderzahlungen auf den Bausparvertrag


    Da ich schnell aus dieser Finanzierungsform raus möchte habe ich mir folgendes überlegt: Ich leiste neben der maximalen Sondertilgung auf das Baudarlehen (Variante 1) zusätzlich noch eine sehr hohe Einmalzahlung auf den Bausparvertrag (Variante 2.). Angenommen wir haben einen BSV über 200.000€ und ich zahle 150.000€ heute in den BSV ein, dann steigt die Bewertungskennzahl so schnell an, dass der Vertrag in 3 Quartalen zuteilungsreif ist. Dann könnte ich die Zuteilung des BSV beantragen und das Baudarlehen hiermit ablösen. Im Anschluss könnte eine klassische Umschuldung vorantreiben. Was haltet ihr von dieser Idee? Macht soetwas Sinn oder ist da ein Denkfehler? Und insbesondere: Gibt es eine Mindestlaufzeit bevor ein BSV zuteilungsreif werden kann?


    Über jegliche Hilfe bin ich sehr dankbar.


    Danke, Christian


    P.s: Eine Kündigung über die BGB-Möglichkeit (10 Jahre + 6 Monate) ist erst in 2023 erreicht. :(

  • Ehrlich gesagt halte ich schon seit über 30 Jahren (als ich anfing in der Finanzdienstleistungsbranche zu arbeiten) Bausparverträge für ein Produkt, das niemand braucht (ausser natürlich den Aussen- und Innendienstmitarbeitern der Bausparkassen).


    In der heutigen Niedrigzinsphase sind Bausparverträge sowieso völlig überflüssig. Aber auch als wir noch Darlehenszinsen hatten von 7 % bis 9 % (ja, das gab es tatsächlich mal...), war Bausparen eine Lösung, die in den seltensten Fällen gepasst hat.


    Meistens war es so, dass der BSV noch nicht zuteilungsreif war, wenn der Bausparer das Objekt seiner Träume gefunden hatte. Und in vielen anderen Fällen war es so, dass der BSV zuteilungsreif war, aber der Bausparer - aus welchen Gründen auch immer - noch gar keine Verwendung für das mögliche Darlehen hatte.


    Wenn dann wirklich alles gepasst hat, nämlich Objekt vorhanden UND BSV zuteilungsreif, bekam man zwar eine günstige Finanzierung, aber die Freude währte nur kurz, denn Bausparkassen wollen eine hohe Tilgung! Also muss das Bauspardarlehen innerhalb von 12 bis 15 Jahren zurückgeführt sein. Dies führt wiederum für den Bausparer zu einer hohen monatlichen Annuität. D.h. trotz günstigen Zinssatzes ist der Kapitaldienst schwer zu stemmen.


    Das Wichtigste bei einer langfristigen Immobilienfinanzierung ist die Schuldentragfähigkeit (ganz ähnlich wie heute in Griechenland...). Das bedeutet, der Schuldner muss in der Lage sein, die monatliche Rate aus Zins und Tilgung bequem zu zahlen - auch im Fall von Ehescheidung, Arbeitslosigkeit oder längerer Krankheit. Auf die absolute Höhe der Zinsen kommt es im Verlauf von 25 bis 30 Jahren weniger an. Einen erheblichen Teil der Zinslast trägt die Inflation.


    Auch die weit verbreitete Idee, dass eine Immobilienfinanzierung bis zum Renteneintritt abgeschlossen sein muss, ist Quatsch. Wer eine vernünftige Altersvorsorge aufgebaut hat, kann es sich auch im Ruhestand leisten, Zins und Tilgung zu zahlen. Die eigene Immobilie wird in der Regel wertstabil sein. Wenn die Lage stimmt, wird sie vielleicht sogar im Wert steigen. (Ausnahmen gibt es in strukturschwachen Landkreisen, wo die Bevölkerung schrumpft. Dort werden auch Immobilien Wert verlieren.) Wichtig ist es daher, NEBEN der Immobilienfinanzierung auch noch Kapital zur Finanzierung des Ruhestandes zu bilden. Das geht langfristig am besten mit Aktien.


    Daher meine Empfehlung: Finger weg von jeder Art Bausparvertrag.
    Das ist ein Produkt für Leute, die nicht rechnen können.


    In Ihrem Fall ist das Kind nun schon in den Brunnen gefallen. Was Sie machen können, um aus dem Vertrag schnellstmöglich herauszukommen, muss man im Einzelfall prüfen. Das kann hier pauschal nicht beurteilt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Viele vernünftige Aussagen von @muc im obigen Post ....


    Auch die weit verbreitete Idee, dass eine Immobilienfinanzierung bis zum Renteneintritt abgeschlossen sein muss, ist Quatsch. Wer eine vernünftige Altersvorsorge aufgebaut hat, kann es sich auch im Ruhestand leisten, Zins und Tilgung zu zahlen. Die eigene Immobilie wird in der Regel wertstabil sein. Wenn die Lage stimmt, wird sie vielleicht sogar im Wert steigen. (Ausnahmen gibt es in strukturschwachen Landkreisen, wo die Bevölkerung schrumpft. Dort werden auch Immobilien Wert verlieren.) Wichtig ist es daher, NEBEN der Immobilienfinanzierung auch noch Kapital zur Finanzierung des Ruhestandes zu bilden. Das geht langfristig am besten mit Aktien.


    Spricht für eine "private Finanzplanung" und somit eine langfristige Betrachtung der jeweiligen Liquiditätsströme und möglicher Vermögensentwicklungen.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager