Servus zusammen,
ich habe eine kurze Verständnisfrage zu meiner Baufinanzierung, die ich über BHW abgeschlossen habe. Ich habe vor zig Jahren eine Immobilie über die BHW finanziert und zwar mittels Bausparvertrag und anschließenden Bauspardarlehen. Die Bewertungskennzahl ist noch jenseits von gut und böse (ca. bei 5), sodass der Vertrag noch lange nicht zuteilungsreif ist. Jetzt habe ich nochmal in das Vertragswerk reingeguckt und demnach gibt es die Möglichkeit einer Wahlzuteilung, die der Bausparer beantragen kann:
"Der Bausparer kann in schriftlicher Form eine Wahlzuteilung des Bausparvertrages beantragen, wenn die Differenz von Bausparsumme und Bausparguthaben mindestens 25 % der Bausparsumme beträgt. Die Bausparkasse geht dabei wie folgt vor [...]." vgl. https://www.bhw.de/docs/Bausparbedingungen-dmaXX.pdf
Diesen Passus verstehe ich nicht. Sehe ich es richtig, dass ich eine Wahlzuteilung beantragen kann wenn gilt:
(100.000 - X) > 100.000 * 25%
Dieses würde aber bedeuten, dass ich bereits vor der ersten Einzahlung in den BSV in die Wahlzuteilung gehen kann. Das kann irgendwie auch nicht sein...Ich steh' anscheinend komplett auf dem Schlauch
Über Hilfe wäre ich sehr dankbar