ATZ und Rente mit 63

  • Guten Tag,

    ich zahle in die Rente mit 63 (sog. Rürup-Modell) direkt bei der Rentenversicherung ein. Ich beabsichtige bis dahin die Abschlagslücke zu 100% auszugleichen.

    Kann ich dann auch noch das Altersteilzeitmodell (AVR Anlage 17a - Antrag ab 60 möglich) parallel starten? Meine reguläre gesetzliche Altersgrenze liegt bei 67.

    Die Idee wäre also, mit 63 in Frührente zu gehen ohne Abschläge (da selber ausgeglichen) und mit 60 eine ATZ-Vereinbarung bis 63 zu treffen. Die Rentenversicherung könnte ja bestätigen, dass aufgrund der freiwilligen Einzahlungen die Rentenlücke zum regulären Renteneintritt geschlossen wurde.

  • Hallo.


    Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?


    Die Rente für langjährig Versicherte (ab 63 möglich) hat Abschläge, daran ändern die zusätzlichen Beiträge auch nichts. Die Abschläge manifestieren sich in einem Zugangsfaktor unter 1 (z. B. 0,856). Dass durch die zusätzlichen Beiträge zusätzliche Entgeltpunkte entstehen, die den Verlust durch die Abschläge rechnerisch ausgleichen könn(t)en, ändert an dieser Tatsache nichts.


    Wenn ich den Paragraphen 5 der Anl. 17a richtig lese, dann ist gem. Absatz 1 ein Mindestalter und eine Mindestbeschäftigungsdauer vorgegeben und gem. Absatz 2, dass die Altersteilzeit bis zum möglichen (!) Beginn einer (!) Altersrente dauern muss.


    Fazit:

    Wenn die 35-jährige Wartezeit bis 63 erfüllt ist, dann kann unter Erfüllung der Bedingungen des Absatz 1 die Altersteilzeit vereinbart werden. Die zusätzlichen Beiträge sind dabei völlig Banane!


    Also gerne Altersteilzeit vereinbaren! :thumbup:

  • Hallo,


    das das eine mit dem anderen nicht zu tun hat :thumbup:

    Das die Lücke eine Lücke bleibt, auch wenn sie rechnerisch kompensiert ist :thumbup:

    Fazit: das geht! Danke für die aufmunternden Obst-Vergleiche!