Hallo,
ich werde im Netz leider nicht fündig. Es geht um die optimale Lösung für Familien/ Wahl der Steuerklassen während der Elternzeit. Es geht nicht um den Wechsel VOR der Elternzeit, sondern meine Frage lautet: Wann wechselt man die Steuerklassen wieder zurück?
Bei der Geburt, also zum folgenden Monat oder erst nach Ablauf der Mutterschutzzeit? Oder erst viel später, weil...es noch etwas zu beachten gibt?
Folgender Hintergrund als Berechnungsbeispiel:
- Die Geburt Mitte-Ende Juni 2021.
- Der Wechsel von bisher Stkl. 4 (beide) auf III/V erfolgte zum 01.11.2020.
- Mutterschutzzeit Anfang Mai 2021 bis Mitte August.
- Elternzeit 1 Jahr. Der Part mit der Stkl 3 bleibt überwiegend mit Elterngeldbezug zuhause.
--> Der arbeitende Part (aktuell in der Stkl. 5) wäre wieder in der Stkl.4 finanziell während der Elternzeit sinnvoller.
Fragt sich nur, ist es das auch sinnvoll in Bezug auf das Elterngeld/Mutterschaftsgeld und vor allem dem Progressionsvorbehalt?
Zu welchem Zeitpunkt sollte der Wechsel erfolgen, kann man das pauschal sagen?
Gibt es sonst etwas, was für den Wechsel zurück (beide in die Stkl. 4) zu beachten wäre?
Vielen Dank für die Unterstützung vorab!