Dieses Schreiben sollte für einige hier interessant sein:
Ertragsteuern - kleine PV-Anlage
- sapere_aude
- Erledigt
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Ich frage mich, ob diese Regelung auch Auswirkung auf die Sozialversicherung hat. Rentner zahlen auf die Erträge Krankenkassenbeiträge und auch bei der Hinterbliebenenrente wird dieses Einkommen angerechnet. Als Beleg galt bisher der Steuerbescheid.
???
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Ich frage mich, ob diese Regelung auch Auswirkung auf die Sozialversicherung hat. Rentner zahlen auf die Erträge Krankenkassenbeiträge und auch bei der Hinterbliebenenrente wird dieses Einkommen angerechnet. Als Beleg galt bisher der Steuerbescheid.
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So wird es wohl auch weiter sein. Wenn es im Steuerbescheid nicht auftaucht (weil "brotlose Kunst"), dann zählt es nicht als Hinzuverdienst bzw. anzurechnendes Einkommen.
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Liebhaberei = keine gewerbliche Einkünfte