Kreditbearbeitungsgebühren, hier. Verjährung eingetreten

  • Hallo,


    ich ärgere mich gerade massiv über mich selbst. X(X(X( Ihr werdet es kaum glauben, aber ich hatte die Diskussionen und das Urteil zu den unzulässigen Bearbeitungsgebühren für verschiedene Kredite mitbekommen, aber nicht die drohende Verjährung bei Krediten, die bis zum 31.12.2011 abgeschlossen wurden. Nachdem der Weihnahchtstrudel vorbei ist, muss ich jetzt am 2.1. feststellen, dass unsere Hauptforderung in Höhe von allein 2082 Euro Bearbeitungsgebühr seit dem 31.12.2014 0:00 Uhr verjährt ist. Es handelt sich um die Santander Bank. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass eine Bank freiwillig nach Eintritt der Verjährung noch zahlt, trotzdem werde ich es auf jeden Fall versuchen. Es handelt sich um einen noch bestehenden Autokredit bei der Santander Bank aus dem Jahr 2009, der noch bis 2019 läuft. Wie ist eure Meinung dazu? Erfahrungen wird es wegen der Aktualität ja wohl noch nicht geben.

    • Offizieller Beitrag

    Ich gebe einen anderen Hinweis.


    Haben Sie die Gebühr einmalig bezahlt oder anteilig auf die Raten verteilt? ... dann wären diese anteilig noch nicht verjährt und könnten entsprechend von Ihnen zurückgefordert werden.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo zusammen,


    zunächst mal noch alles Gute für 2015. Ich war heute Nachmittag so geschockt, dass ich das ganz vergessen hatte. Herzlichen Dank für die Tipps.


    Zum Tipp von Henning: Die Bearbeitungsgebühr wird in der Tat anteilig mit den Raten gezahlt. Allerdings werden im Kontoauszug, für den ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr von 3,95 erhoben wird, keine Kreditbearbeitungsgebühren ausgewiesen, nur die Kosten für den Kontoauszug. Die ganze Abrechnung ist sehr intransparent. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre, und wir nutzen die Möglichkeit, durch vorzeitige Rückzahlungen die monatliche Rate zu senken. Auch dafür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40 Euro erhoben. In diesem Fall gibt es eine Position im Kontoauszug "Bearbeitungsgebühren = 0,00 Euro". Allerdings wurde uns schriftlich bestätigt, dass eine Gebühr von 40 Euro erhoben wurde und in die Rate einberechnet wurde. Sind auch diese Bearbeitungsgebühren unzulässig?


    Zum Tipp von Tubikimi: eine Restschuldversicherung haben wir nicht abgeschlossen. Im Kreditvertrag gibt es 3 Widerrufsbelehrungen, zur Restschuldversicherung, zum Darlehensvertrag und zu einem speziellen Dispokonto. Meintest du nur die zur Restschuldversicherung oder die zum Darlehensvertrag und was genau sollte ich denn dabei prüfen?


    Welche Strategie sollte man überhaupt fahren: dumm stellen und die Bearbeitungsgebühren zurückfordern oder offen auf die Verjährung hinweisen und an das "Verständnis appelieren"? Da bin ich mir noch unsicher.


    Für eure Antwort vielen Dank im Voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Sie können auch die noch anteilig nicht verjährten Bestandteile zurückfordern, die Höhe der Forderung lässt sich aus dem Kreditvertrag ausrechnen.


    Was meinen Sie für die Sondertilgungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 40 Euro erhoben, etwa das für jede Sondertilgung 40 Euro zusätzlich belastet werden?


    Ich denke @tubikimi meinte die Restschuldversicherung zum Darlehen, welche Sie aber nicht abgeschlossen haben.

  • Der Vertrag ist jetzt 5 Jahre alt. Bis Ende 2014 sind die Forderungen verjährt. Nach meinem Verständnis könnte ich dann ganau 50% zurückfordern, richtig? Da die Bearbeitungsgebühr in die monatliche Rate eingerechnet wurde, hätte ich nach meinem laienhaften Verständnis kein Recht auf Zinszahlungen, da die Zahlungen für die nicht verjährte Bearbeitungsgebühr ja in der Zukunft liegen, auch richtig? Würden Sie denn zunächst alles zurückfordern?


    Zur Bearbeitungsgebühr bei Sondertilgung: die Sondertilgung wird im Vertrag nicht als solche bezeichnet, sondern als Teilkündigung des Darlehens. Bei der Kündigung durch die Bank wird die (Zitat aus dem Vertrag) "...Restschuld um die Zinsen und sonstigen laufzeitabhängigen Kosten, die bei staffelmäßiger Berechnung auf die vollen Monate nach Wirksamwerden der Kündigung entfallen. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Formel:
    Finanzierungssumme * Restlaufzeit * ZInsen p.M. / Ursprungslaufzeit *100.
    Die Bearbeitungsgebühren werden nicht zurückvergütet.
    Die Darlehensnehmer können das Darlehen ebenso nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen. In diesem Fall wird die Restforderung entsprechend ermittelt." (Ende Zitat) Mehr steht im Vertrag gar nicht dazu, d.h. es ist ziemlich intransparent, wie die Restforderung ermittelt wird. Und von einer Bearbeitungsgebühr steht gar nichts im Vertrag. Das haben wir dann auch erst bei der ersten Rückzahlung erfahren. "Kündigungsrecht der Darlehensnehmers nach den gesetzlichen Vorschriften..." Ist das dann § 500 BGB? Sorry, wir sind ziemliche Laien, was solche Verträge betrifft. Sollte man diesen Vertrag mal prüfen lassen?

    • Offizieller Beitrag

    Punkt 1:
    Aus meiner Sicht können Sie von der Bank eine Neuberechnung für die zweite Darlehenszeit verlangen, da die Bearbeitungsgebühr unzulässig ist. Sonstige Forderungen kann ich nicht erkennen.


    Punkt 2: Sondertilgungen
    Teilkündigung durch die Bank? ..... interessante Gestaltung.
    Aber ich gebe Ihnen Recht ... transparente Information sieht anders aus, haben Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Bedingungen für den Kredit erhalten?

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    Lee Iacocca, amerik. Topmanager