Berliner Sparkasse macht auf stumm wegen Rückzahlung erhöhter Kontogebühren

  • Nachdem ich vor über 3 Wochen um Rückerstattung der erhöhten Kontoführungsgebühren gebeten hatte (unter Verwendung des Musterbriefes und mit detaillierter Liste der Auszüge seit Erhöhung), ließ die Berliner Sparkasse den Termin ohne jegliche Reaktion verstreichen. Nur den Rückschein erhielt ich abgezeichnet zurück. Und nun?

  • Hm, ein Verbrauchermagazin kontaktieren? Wenn eine Fernsehredaktion um ein Interview bzw. eine Stellungnahme bittet, dann könnte die Sparkasse aktiver werden.

    Alternativ könnte man ein Mitglied der entsprechenden Gremien der Sparkasse ansprechen. Meist sind dies PolitikerInnen, die man erreichen kann. Eine Nachfrage durch solche Personen sorgt wahrscheinlich auch für hektische Betriebsamkeit.


    https://www.berliner-sparkasse…html?n=true&stref=iconbox

  • Das Problem bei kleinen Streitwerten ist auch, es gibt keine Möglichkeit das Urteil anzufechten.

    Richter sind nicht daran gebunden, das Urteil des BGH gegen die Postbank einfach auf andere Banken zu übertragen. Es kann also ein unerwünschtes Ergebnis als Urteil rauskommen, ohne Möglichkeit der Berufung.

  • Ich habe bis Januar 2020 auch ein Konto bei der Berliner Sparkasse gehabt. Rückerstattung der Kontoführungsgebühren mit Musterbrief von Finanztip habe ich im Mai 2021 beantragt. Dann kam Mitte Mai erstmal ein blabla-Schreiben zurück, dass sie die Erläuterung abwarten müssen.

    Anfang August habe ich dann ein Erinnerungsschreiben verfasst. 1 oder 2 Tage später kam dann ein Schreiben mit folgendem Inhalt:
    "Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshof gilt bei langjährigen Geschäftsbeziehungen der Preis, den ein Kunde seit mehr als drei Jahren unbeanstandet zahlt (sog. "Drei-Jahres-Lösung bei Energielieferungsverträgen", BGH-Urteil vom 05.10.2016 - VIII ZR 241/15). Dieser Preis tritt damit an die Stelle des Anfangspreises, wenn den Preis betreffende (AGB-) Klauseln in der Zwischenzeit unwirksam geworden sind. Da Sie seit über drei Jahren Entgelte zahlen, die Sie nicht beanstandet haben, gilt dieser Preis demzufolge als zwischen uns vereinbart. Daher ergeben sich auch keine Ansprüche auf Rückzahlungen".


    Ich habe nochmal in meinem Unterlagen nachgeschaut. Im September 2016 haben sie per Brief die Einführung von Kontoführungsgebühren ab 01.12.2016 angekündigt. Widerspruchsfrist 2 Monate.


    Sachverhalt und Brief habe ich bereits vor ein paar Wochen direkt an Finanztip geschickt, aber noch keine Reaktion erhalten.
    Mein Bruder hat 1:1 den gleichen Brief eine Woche später bekommen. Er hatte aber auch mein Schreiben als Mustervorlage.

    Wie sind andere Kunden damit umgegangen? Lohnt sich ein Widerspruch überhaupt?

  • Das gleiche Blabla habe ich von meiner VR-Bank auch bekommen:

    BGH-Urteil Erhöhung Kontoführungsgebühren - RV-Bank beruft sich auf Regelungslücke - Wie argumentieren?


    Wie bei Haufe zu lesen, habe ich entsprechend geantwortet.


    Dient alles nur dazu, das ganze möglichst in die Länge zu ziehen und missachtet m.E. das BGH-Urteil.


    Mein Fall liegt inzwischen beim Ombudsmann zur Entscheidung. Allerdings verspreche ich mir dabei nichts.


    Stünde ich nochmal vor der Entscheidung, würde ich nicht mehr lange zögern und einen der von Finanztip genannten Dienstleister (s.o.) einschalten. Und meine Zeit lieber für eine Beschwerde bei der BAFIN verwenden.