Nachdem ich vor über 3 Wochen um Rückerstattung der erhöhten Kontoführungsgebühren gebeten hatte (unter Verwendung des Musterbriefes und mit detaillierter Liste der Auszüge seit Erhöhung), ließ die Berliner Sparkasse den Termin ohne jegliche Reaktion verstreichen. Nur den Rückschein erhielt ich abgezeichnet zurück. Und nun?
Berliner Sparkasse macht auf stumm wegen Rückzahlung erhöhter Kontogebühren
- gronesteff
- Erledigt
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Klagen. Aber ob das den Streitwert/Anwalts-/Gerichtskosten wert ist? Ich habe da meine Zweifel ...
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OK- mit meiner Rechtsschutz macht es Sinn. Aber was geht noch?
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... machmal hilft ein netter, freundlicher Anruf mit der Bitte um Aufklärung!
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Hm, ein Verbrauchermagazin kontaktieren? Wenn eine Fernsehredaktion um ein Interview bzw. eine Stellungnahme bittet, dann könnte die Sparkasse aktiver werden.
Alternativ könnte man ein Mitglied der entsprechenden Gremien der Sparkasse ansprechen. Meist sind dies PolitikerInnen, die man erreichen kann. Eine Nachfrage durch solche Personen sorgt wahrscheinlich auch für hektische Betriebsamkeit.
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Ja danke, werde mal über den o.g. link eine Kontaktaufnahme tätigen.
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Korrekter Ansprechpartner wäre hier zunächst mal die Schlichtungsstelle des deutschen Sparkassen- und Giroverbands. Diese ist der zuständige Ombudsmann für die Sparkassen im gesamten Bundesgebiet.
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Die Veröffentlichung des Urteils ist noch nicht allzu lange her, die Banken brauchen noch etwas Zeit, bis sie sich äußern. Ansonsten vor einer Klage erst über den Ombudsmann probieren.
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Oder mal einfach per LiveChat mit dem kontaktieren, bei mir hatte immer sehr gut funktioniert.
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Die Gerichtskosten sind selbst bei geringen Beträgen hoch! https://www.prozesskostenfinanzierung.de/gerichtskosten/
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Das Problem bei kleinen Streitwerten ist auch, es gibt keine Möglichkeit das Urteil anzufechten.
Richter sind nicht daran gebunden, das Urteil des BGH gegen die Postbank einfach auf andere Banken zu übertragen. Es kann also ein unerwünschtes Ergebnis als Urteil rauskommen, ohne Möglichkeit der Berufung.
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Aus dem Finanztip-Newsletter:
"Lass Dich nicht einschüchternWenn Du nicht mehr warten willst und der Bank eine Frist gesetzt hattest: Dann kannst Du einen Rechtsdienstleister beauftragen. Dieser macht Deine Ansprüche mit einem Inkassoverfahren geltend und zieht notfalls vor Gericht. Wir empfehlen Gansel/Spreefels* und Justify*."
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Ich habe bis Januar 2020 auch ein Konto bei der Berliner Sparkasse gehabt. Rückerstattung der Kontoführungsgebühren mit Musterbrief von Finanztip habe ich im Mai 2021 beantragt. Dann kam Mitte Mai erstmal ein blabla-Schreiben zurück, dass sie die Erläuterung abwarten müssen.
Anfang August habe ich dann ein Erinnerungsschreiben verfasst. 1 oder 2 Tage später kam dann ein Schreiben mit folgendem Inhalt:
"Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshof gilt bei langjährigen Geschäftsbeziehungen der Preis, den ein Kunde seit mehr als drei Jahren unbeanstandet zahlt (sog. "Drei-Jahres-Lösung bei Energielieferungsverträgen", BGH-Urteil vom 05.10.2016 - VIII ZR 241/15). Dieser Preis tritt damit an die Stelle des Anfangspreises, wenn den Preis betreffende (AGB-) Klauseln in der Zwischenzeit unwirksam geworden sind. Da Sie seit über drei Jahren Entgelte zahlen, die Sie nicht beanstandet haben, gilt dieser Preis demzufolge als zwischen uns vereinbart. Daher ergeben sich auch keine Ansprüche auf Rückzahlungen".Ich habe nochmal in meinem Unterlagen nachgeschaut. Im September 2016 haben sie per Brief die Einführung von Kontoführungsgebühren ab 01.12.2016 angekündigt. Widerspruchsfrist 2 Monate.
Sachverhalt und Brief habe ich bereits vor ein paar Wochen direkt an Finanztip geschickt, aber noch keine Reaktion erhalten.
Mein Bruder hat 1:1 den gleichen Brief eine Woche später bekommen. Er hatte aber auch mein Schreiben als Mustervorlage.
Wie sind andere Kunden damit umgegangen? Lohnt sich ein Widerspruch überhaupt? -
Das gleiche Blabla habe ich von meiner VR-Bank auch bekommen:
Wie bei Haufe zu lesen, habe ich entsprechend geantwortet.
Dient alles nur dazu, das ganze möglichst in die Länge zu ziehen und missachtet m.E. das BGH-Urteil.
Mein Fall liegt inzwischen beim Ombudsmann zur Entscheidung. Allerdings verspreche ich mir dabei nichts.
Stünde ich nochmal vor der Entscheidung, würde ich nicht mehr lange zögern und einen der von Finanztip genannten Dienstleister (s.o.) einschalten. Und meine Zeit lieber für eine Beschwerde bei der BAFIN verwenden.
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Deinen Beitrag habe ich tatsächlich nach dem Abschicken auch gefunden gehabt und dachte mir: Auch einer, der das gleiche "Problem" hat. Danke für die Info!