PKV und Ehepartner ist verbeamtet

  • Ich habe mich als Angestellte vor ca. 10 Jahren ebenfalls in einen Spartarif der PKV unter Ausschluss der Versicherung für ambulante Leistungen locken lassen und bin über 55. Der Spartarif ist längst nicht mehr ein Solcher.
    In 2015 werde ich wesentlich weniger verdienen und unter die Beitragsbemessungsgrenze KV rutschen. Kompletter Arbeitsplatzverlust in 2015/2016 ist nicht auszuschließen. Könnte ich im Fall von Arbeitslosigkeit mich bei meinem Mann, der Beamter ist, familienversichern und meine PKV verlassen?

  • Liebe Marina, eine Menge Menschen kommen mit dieser Frage zu mir zur Beratung.


    Wie du schon sagtest, ....locken lassen.


    Ohne jetzt alle Einzelheiten zu kennen (Bundesbeamter, Landes- oder Kommunalbeamter) so hat doch jeder Beamte einen Beihilfeanspruch auch für Ehegatten und ggf. Kinder.
    Da aufgrund der seit einigen Jahren geltenden, sehr verschieden aufgebauten Beihilferegelungen (Post, Bahn, Bund, Länder und Kommunen) kommt es darauf an, welcher Dienstherr zuständig ist.


    Evtl. wäre der Privattarif anzupassen - je nach Beihilferegelung.


    Doch hier lauern viele Fallstricke z.B. auch die Krankenversicherung der Rentner berücksichtigen bzw. prüfen (im späteren Rentenfalle). Evtl. Zusatzversorgungskassen oder Rentensysteme sind einzubeziehen. Das Zusammenspiel der jeweiligen Vorschriften kann im Einzelfall sehr komplex sein.

  • Frage:


    Wo ist denn Ihr Mann versichert? GKV oder auch PKV?


    Wenn GKV, dannn gibt es ja sehr wohl die Möglichkeit der Familienversicherung.


    Wenn PKV, was bei einem Beamten tendenziell anzunehmen wäre, dann gibt es keine Familienversicherung! Diesen BNegriff gibt es in der PKV nicht, auch wenn man immer wieder lliest, dass jemand bei seinem Mann/Frau/Eltern in der PKV familienversichert ist ... das ist niemals gegeben!


    Wernn PKV, dann gilt all das, was Alfred gesagt hat .. die Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe prüfen. Das macht die Berihilfestelle des Dienstherren Ihres Mannes. Dann Ihre PKV entsprechend anpassen lassen.