Kapitaleinkünfte bei Kindern und Familienversicherung

  • Hallo,

    es gibt hier schon einiges über das Thema. Aber eine Sache ist mir noch nicht ganz klar.

    ich zitiere finanztip:


    "Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung liegt 2021 bei 470 Euro im Monat. Allerdings handelt es sich bei dem maßgeblichen Gesamteinkommen um die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts (§ 16 SGB IV). Deshalb können regulär Angestellte von ihren Bruttoeinnahmen noch ihre Werbungskosten oder den entsprechenden Pauschbetrag abziehen.

    Das führt dazu, dass sich ein Gesamteinkommen bis zu 553,33 Euro im Monat (Stand: 2021) nicht negativ auf die Familienversicherung auswirkt. Dieser Wert setzt sich zusammen aus der Einkommensgrenze für die Familienversicherung von 470 Euro und der Wer­bungs­kos­ten­pau­scha­le von monatlich 83,33 Euro (1.000 Euro im Jahr). Das Höchsteinkommen liegt somit bei rund 6.640 Euro jährlich. "


    Darf man für minderjährige Kinder auch die Werbungskostenpauschale wie oben zitiert ansetzten? Das wäre dann alles in allem 7441 € (470 € *12 +1000 €) +801 Freistellung für Kapitalerträge, oder ohne Werbungskostenpauschale 6441 (470 € *12) + 801 € Freistellung für Kapitalerträge.

    Danke

  • Hallo.


    Die 1000 Euro Pauschale würde ich nur ansetzen wollen, falls das Kind tatsächlich ArbeitnehmerIn ist bzw. war. Also eine Beschäftigung (z. B. Minijob) sollte zumindest für einen Tag im Jahr vorgelegen haben.


    (Mutmaßung, keine Beratung!) :saint: