Kündigung prolongierter Darlehensverträge nach 10 Jahren

  • Hallo,


    ich habe eine Frage hinsichtlich der Kündigung von Darlehen nach einer Prolongation. Folgender Sachverhalt liegt vor:


    Wir haben im Jahre 2003 zwei Festzins-Darlehensverträge (60.000 Euro und 47.000 Euro), welche durch Bausparverträge am Ende der Vertragslaufzeit (teilweise) getilgt werden, zur Finanzierung unseres Hauses, aufgenommen. Die letzte Auszahlung ist im März 2004 erfolgt. Die Zinsbindung lief bis September 2013.


    Im März 2011 haben wir unsere beiden Darlehensverträge prolongiert. Dabei wurden die Darlehenssummen um jeweils 10.000,00 Euro reduziert, da diese durch zwei jeweilige Bausparverträge getilgt wurden. Demnach gibt es jetzt noch ein Festzins-Darlehen in Höhe von 50.000 Euro und eins in Höhe von 37.000 Euro. Diese sollen nach wie vor am Ende mit zwei BSPV getilgt werden.


    Nun meine Frage dazu: Ich möchte diese beiden teuren Festzins-Darlehen gerne gemäß § 489 BGB kündigen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob es funktioniert. Das Gesetz sagt, dass man ein Darlehen nach 10 Jahren ab Abschluss (Prolongation im März 2011) und Vollauszahlung (März 2004) kündigen kann. Ich habe mehrfach gelesen, dass dies auch bei einer Prolongation gilt und dann ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses (März 2011). Die Zinsbindung bei diesen beiden Verträgen endet erst im September 2023.


    Wie seht Ihr die Sach- und Rechtslage sowie meine Erfolgsaussichten.


    Ich freue mich auf Eure Antworten dazu.


    Schöne Grüße

    Henk80