Stillschweigende Zustimmung zur Erhöhung von Kontogebühren

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    meine Bank, die Postbank München, hat zum Januar 2018 sowie zum 1. Oktober 2019 Gebührenerhöhungen vorgenommen, denen ich stillschweigend "zugestimmt" und jenen entsprechend auch bezahlt habe. Von einem Rückerstattungsverlangen, wie es im FINANZTIPP vom 11.6.2021 beschrieben ist, will ich angesichts des damit verbundenen Zeit- und Rechenaufwands absehen, würde aber wenigstens für die Zukunft von den unrechtmäßigen Erhöhungen verschont werden.


    Können Sie mir dahingehend ein erfolgversprechendes Vorgehen empfehlen?


    Dank für Ihre Bemühungen schon an dieser Stelle und freundliche Grüße,

    Dobi

  • Zukünftig wird sich die Bank rechtssicher die Gebührenerhöhung holen z.B.mit schriftlicher Einverständnis des Kunden.

    Wer nicht zustimmt riskiert vermutlich die Kündigung des Kontos.

  • Hallo Dobi, IMO ist das Rückfordern der Gebühren nicht allzu aufwändig, zumindest im ersten Schritt.


    Nachricht im Online-Banking "Sehr geehrte Bank, mit Verweis auf das Ihnen bekannte BGH-Urteil fordere ich hiermit die ohne meine Zustimmung erhobenen Kontoführungsgebühren zurück".

    Wenn die Bank rumzickt, kann man immer noch förmlicher werden. Wenn es mich betreffen würde, würde ich die 2 Zeilen für einen wahrscheinlich hohen 2stelligen, wenn nicht 3stelligen Betrag schon schreiben.

  • Zukünftig wird sich die Bank rechtssicher die Gebührenerhöhung holen z.B.mit schriftlicher Einverständnis des Kunden.

    Wer nicht zustimmt riskiert vermutlich die Kündigung des Kontos.

    Was ja auch OK ist. In D herrscht Vertragsfreiheit, d.h. die Postbank ist nicht verpflichtet zu früheren niedrigeren Entgelten weiter eine Leistung zu erbringen. Es wird seitens der Kunden zu Kündigungen führen. Als unsere Genobank zu Jahresbeginn damit kam haben wir zwei Konten geschlossen.

  • Ich habe auch erst überlegt, wegen den paar Euro jetzt nicht viel Zeit zu investieren. Dann habe ich mir gedacht, dass ich so viel Zeit mit sinnloseren Dingen verplemper, dass ich auch für das "bisschen" Geld mir den Aufwand machen kann. Wäre es andersherum, würde die Bank wahrscheinlich auch keinen Augenblick zögern und sich Gebühren von mir holen. Auch wenn das wahrscheinlich deutlich schwerer wäre. Nur gäbe es für die Bank eine Rechtsgrundlage, würden sie es wahrscheinlich auch machen. Das unterstelle ich jetzt mal.


    Jetzt wird es doch ein wenig mehr Aufwand als gedacht, weil ich leider gar nicht weiß, zu welchen Konditionen ich mein Konto eröffnet habe und ich einfach kein Preisverzeichnis finde. Und Unterlagen verwahre ich leider erst seit etwa 2 Jahren anständig. Davor wollte ich damit immer nichts zu tun haben.


    Trotzdem mache ich mir jetzt die Mühe. Vor allem, weil ich das Konto bei der Bank eh schon gekündigt habe und die mir so nicht mehr kündigen können ;)


    Ist aber schon ein bisschen mehr Arbeit als nur ein Zweizeiler. Oder denkst du Kater.Ka , wenn ich so einen Zweizeiler schreibe, rechnen die für mich was sie zu viel kassiert haben?

  • Oder denkst du Kater.Ka , wenn ich so einen Zweizeiler schreibe, rechnen die für mich was sie zu viel kassiert haben?

    Ich habe das so gemacht, bei mir war das aber einfach, da ich erst seit 01.01.21 Kontoentgelte bezahlt habe.


    Finanztip hat eine Anleitung hier https://www.finanztip.de/girokonto/bankgebuehren/


    In Deinem Fall würde ich - faul wie ich bin - wie folgt vorgehen:

    In die Kontoauszüge schauen, wann sich die Entgelte geändert haben. Diese sind i.d.R. als Anlage zum Kontoauszug aufgerissen. Daraus ergibt sich in meiner Vorstellung die Entgeltänderung(en) für die jeweiligen Zeiträume als Differenz des geringsten Entgeltes vor drei Jahren zum dann gültigen Entgelt.

    Die Anzahl der Monate, in denen der Differenzbetrag gültig war, mit dem Differenzbetrag multiplizieren. Bei mehreren Änderungen die Summe bilden.

    Die so errechneten Beträge der Bank in einem Zweizeiler nennen und um Erstattung bitten.

  • Jetzt wird es doch ein wenig mehr Aufwand als gedacht, weil ich leider gar nicht weiß, zu welchen Konditionen ich mein Konto eröffnet habe und ich einfach kein Preisverzeichnis finde. Und Unterlagen verwahre ich leider erst seit etwa 2 Jahren anständig. Davor wollte ich damit immer nichts zu tun haben.

    Ich würde meinen Zweizeiler schicken und schauen was zurückkommt.

    Ich sehe das rein aus meiner persönlichen Kosten-Nutzen-Perspektive. Der Zweizeiler kostet 2 Minuten. Im Idealfall rechnen sie was aus und du bekommst für 3 Jahre 117,58 (wegen Zinsen usw) zurück. Finde ich ok für 2 Minuten Aufwand und würde es dann auch nicht nachrechnen.

    (Mache ich bei der Steuererklärung genauso. Klar, vermutlich kann ich irgendwo noch 3 Euro rausholen, wenn ich noch 3 Wochenenden darüber brüte. Aber ist es das wert?)

  • Besonders wenn Gebühren für "Glückspielumsätze/E-Wallets" erhoben wurden, kann es sich schnell lohnen.


    Sollte vermutlich auch für die Amazon-Kreditkarte der LBBW gelten. Dort wurde keine prozentuale Gebühr erhoben, sondern eine absolute.